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Zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist das neue Bundesnaturschutzgesetz am 1. März 2010 in Kraft getreten. Nach Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz gehört das BNatSchG nunmehr zur konkurrierenden Gesetzgebung. Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, sind die Länder von der Gesetzgebungskompetenz ausgeschlossen, sofern sie nicht von dem Abweichungsrecht Gebrauch machen oder das Gesetz für Teilbereiche Öffnungsklausen enthält. Alle Bundesländer stehen nun vor der Aufgabe, ihre Landesnaturschutzgesetze den Regelungen der…mehr

Produktbeschreibung
Zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist das neue Bundesnaturschutzgesetz am 1. März 2010 in Kraft getreten. Nach Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz gehört das BNatSchG nunmehr zur konkurrierenden Gesetzgebung. Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, sind die Länder von der Gesetzgebungskompetenz ausgeschlossen, sofern sie nicht von dem Abweichungsrecht Gebrauch machen oder das Gesetz für Teilbereiche Öffnungsklausen enthält. Alle Bundesländer stehen nun vor der Aufgabe, ihre Landesnaturschutzgesetze den Regelungen der veränderten bundesrechtlichen Ausgangslage anzupassen. Alte und neue Bestimmungen im Vergleich Da es nunmehr unmittelbar geltendes Recht darstellt, muss sich die Arbeit mit der geltenden Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes neu einspielen. Um das zu erleichtern, bietet der vhw-Verlag die vorliegende Gesetzestextsynopse an. Die Textsynopse soll eine praktische Hilfe für den Umgang mit der BNatSchG-Neufassung sein.