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Eine Heidelberger Forschungsgruppe hat den Text einer grundlegenden Erneuerung des deutschen Steuerrechts erarbeitet, das das deutsche Vielsteuersystem auf vier Steuern - auf das Einkommen, den Umsatz, die Erbschaft und den Verbrauch - zurückführt, die vielen tausend Paragraphen auf 146 Gesetzes- und 91 Verordnungsvorschriften zurücknimmt. Das Einkommensteuerrecht kennt nur noch eine Einkunftsart, verzichtet auf alle Lenkungs- und Privilegientatbestände, integriert die Körperschaftsteuer in das Einkommensteuergesetz, entlastet die kleineren und mittleren Einkommen und endet im Steuertarif -…mehr

Produktbeschreibung
Eine Heidelberger Forschungsgruppe hat den Text einer grundlegenden Erneuerung des deutschen Steuerrechts erarbeitet, das das deutsche Vielsteuersystem auf vier Steuern - auf das Einkommen, den Umsatz, die Erbschaft und den Verbrauch - zurückführt, die vielen tausend Paragraphen auf 146 Gesetzes- und 91 Verordnungsvorschriften zurücknimmt. Das Einkommensteuerrecht kennt nur noch eine Einkunftsart, verzichtet auf alle Lenkungs- und Privilegientatbestände, integriert die Körperschaftsteuer in das Einkommensteuergesetz, entlastet die kleineren und mittleren Einkommen und endet im Steuertarif - einheitlich für Kapital- und Arbeitserträge - bei einem Satz von 25%. In der Umsatzsteuer werden die zwischenunternehmerischen Umsätze freigestellt, die öffentliche Hand als Steuergläubiger, nicht als Steuerschuldner behandelt, der Ort der Leistung deutlicher definiert. Bei der Erbschaftsteuer werden die Zuwendungen unter Ehegatten steuerfrei gestellt, ein vereinfachtes, praktikables Bewertungsverfahren entwickelt, ein einheitlicher Steuersatz von 10% eingeführt, bei einer Erbschaft von Vermögen ohne Liquidität Stundungen vorgesehen. Die Verbrauchsteuer belastet nur noch drei - gemeinschaftsschädliche - Konsumvorgänge.In der aktuellen Debatte über ein vereinfachtes, maßvolles Steuerrecht bietet der Heidelberger Entwurf ausformulierte Lösungsvorschläge, die in einer Diskussion von Steuerrechtsexperten - Professoren, Finanzrichter, Verwaltungsbeamte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - kritisch erörtert, in ihrer freiheitlichen Konzeption und ihren praktischen Auswirkungen beurteilt worden sind. In dieser Debatte wurde insbesondere empfohlen, die Reform mit der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer zu beginnen.Mit Beiträgen von:Prof. Dr. Dres. h.c. Paul KirchhofProf. Dr. Peter Bareis Prof. Dr. Dieter Birk, Richter am BFH a.D. RA Dr. Wolfram Birkenfeld Rechtsanwalt Dr. Joachim H. Borggräfe Gerhard Bruckmeier, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Marc Desens Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Prof. Dr. Dieter Dziadkowski Prof. Dr. Stefan Homburg Prof. Dr. Ulrich Hufeld Prof. Dr. Lorenz Jarass Armin Knauer, Geschäftsführer Prof. Dr. Joachim Lang Prof. Dr. Moris Lehner Prof. Dr. Jens-Peter Meincke, Präsident Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff Prof. Dr. Ekkehart Reimer Prof. Dr. Wolfram Reiß MinDirig Eckehard Schmidt MinDirig Prof. Dr. Michael Schmitt Ministerialrat a.D. Dr. Matthias Schürgers RA Prof. Dr. Wilfried Schulte Prof. Dr. Susanne Sieker Prof. Dr. Christoph Spengel MinDirig Erwin Tartler Präsident Dr. Horst Vincken Vizepräsident Hermann-Ulrich Viskorf MinDirig Werner Widmann
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, geboren 1943, war von 1987 - 1999 Bundesverfassungsrichter und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg. Bekannt geworden durch seinen Entwurf für ein einfaches, luzides Steuerrecht. 2005 erhält Paul Kirchhof den Jacob-Grimm-Preis Deutsche Sprache für seine Verdienste um die Sprache des Rechts und das deutsche Sprachenrecht.
Professor Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Leiter der Forschungsstelle Bundesgesetzbuch. Im Jahr 2011 wurde er mit dem Schader-Preis ausgezeichnet.