Im politischen System der BRD kommt dem Bundesverfassungsgericht die Aufgabe zu, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und konstitutionellen Grenzüberschreitungen des Gesetzgebers mit den Mitteln des Verfassungsrechts entgegenzutreten. Da hierzulande die richterlichen Möglichkeiten zur Normenkontrolle besonders stark ausgeprägt sind, steht das Karlsruher Gericht traditionell in einem ständigen Konkurrenzverhältnis zur Legislative.
Doch gilt dieser Befund auch für die Zeiten einer Großen Koalition? Oder verkleinert sich in diesem koalitionspolitischen Sonderfall der verfassungsgerichtliche Wirkungskreis, sodass das Bundesverfassungsgericht sein Machtpotenzial nicht mehr vollumfänglich abrufen kann? Schließlich nimmt in Zeiten einer Großen Koalition die Zahl potenzieller Antragsteller ab, sodass die konstitutionell verbrieften Normenkontrollrechte der Karlsruher Richterschaft den Regierenden weniger Schmerzen bereiten dürften. Wird das Bundesverfassungsgericht für die Dauer einer Großen Koalition also zu einem kaltgestellten Vetospieler?
Doch gilt dieser Befund auch für die Zeiten einer Großen Koalition? Oder verkleinert sich in diesem koalitionspolitischen Sonderfall der verfassungsgerichtliche Wirkungskreis, sodass das Bundesverfassungsgericht sein Machtpotenzial nicht mehr vollumfänglich abrufen kann? Schließlich nimmt in Zeiten einer Großen Koalition die Zahl potenzieller Antragsteller ab, sodass die konstitutionell verbrieften Normenkontrollrechte der Karlsruher Richterschaft den Regierenden weniger Schmerzen bereiten dürften. Wird das Bundesverfassungsgericht für die Dauer einer Großen Koalition also zu einem kaltgestellten Vetospieler?