Dass Verfassungsgerichte Politik machen (müssen), verblüfft (nur) Autoritätsgläubige, Naive, hochspeziali-sierte Politologen/innen oder dogmatische Juristen/innen. Jenseits der Entscheidungsroutine tritt das Politi-sche vor allem in Grundlagen-Urteilen zutage.
Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das in besonderer Weise: Es wurde nicht nur mit dem verfassungspolitischen Grundkonsens gebrochen; in beiden Fällen kamen auch die für eine Grundgesetzänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten ausdrücklich nicht zustande. Das Bundesverfassungsgericht lieferte diese auf "kaltem" Wege einfach nach. Das wirft bei allem Respekt für die politischen Implikationen der Verfassungsgerichtsbarkeit die Frage der Legitimation auf.
- Parlamentsheer: Out-of-area-Einsätze im verfassungsfreien Raum
- Das BVerfG als außenpolitischer Akteur: von Kosovo bis Awacs-Einsatz Türkei
- Entscheidungen von Schleyer bis Bundeswehreinsatz G8-Gipfel
- Luftsicherheit II als verfassungspolitischer Tabubruch
- Libyen-Einsatz: auf dem Weg zum unilateral einsetzbaren Regierungsheer?
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