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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12,00, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Aktuelle Probleme des Strafrechts und des Strafprozessrechts, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchungshaft ist eines der schärfsten Schwerter, mit denen der deutsche Staat gegen den Bürger vorgehen kann. Während ich meine praktische Studienzeit beim Amtsgericht ableistete bezeichnete ein Richter den Studenten gegenüber die Untersuchungshaft als rechtsstaatliches Unding , und nicht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12,00, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Aktuelle Probleme des Strafrechts und des Strafprozessrechts, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchungshaft ist eines der schärfsten Schwerter, mit denen der deutsche Staat gegen den Bürger vorgehen kann. Während ich meine praktische Studienzeit beim Amtsgericht ableistete bezeichnete ein Richter den Studenten gegenüber die Untersuchungshaft als rechtsstaatliches Unding , und nicht ohne Grund. Die Untersuchungshaft ermöglicht es dem Staat (unter engen Vorraussetzungen) massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers einzugreifen. Dazu bedarf es keiner rechtskräftigen Verurteilung, es ist also eine große Ausnahme der verfassungsrechtlich verbürgten Unschuldsvermutung im Strafprozess. Im Extremfall könnte also ein unschuldiger Bürger in Untersuchungshaft sitzen. Gleichwohl wird man wohl nicht verneinen können, dass die Untersuchungshaft ein wichtiges Mittel des Staates in der Verbrechensbekämpfung ist, ein Mörder, der eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten hat wird sich in den seltensten Fällen freiwillig dem Prozess stellen.
Aufgrund des massiven Grundrechtseingriffs, den die Untersuchungshaft darstellt ist es nicht verwunderlich, dass das Instrument der Untersuchungshaft, sowie ihre Ausgestaltung von jeher von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt sind. Ende 2005 erging eine Entscheidung des BVerfG, die für große Kritik sorgte. Diese Entscheidung wird der Schwerpunkt dieser Arbeit sein.
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