Diese Abhandlung beschäftigt sich mit der Darstellung der Handelsregelungen des Cotonou-Abkommens und der dafür relevanten WTO-Rechtsvorschriften sowie mit der Prüfung der Vereinbarkeit des Handelsregimes mit diesen. Das Cotonou-Handelsregime ist Teil des "Partnerschaftsabkommens" zwischen der EG und den AKP-Staaten, das am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnet wurde. Dieses "Partnerschaftsabkommen" blickt auf eine lange Geschichte von Vorgängerverträgen zurück, die auf den ehemaligen Kolonial- und Treuhandverhältnissen einiger Mitgliedstaaten der EG beruhen. Das Cotonou-Handelsregime ist Nachfolger der in diesen Abkommen enthaltenen einseitigen Handelspräferenzen zugunsten der ehemaligen Kolonial- und Treuhandgebiete. Da die EG sowie 55 AKP-Staaten Mitglieder der WTO sind, wird in der Untersuchung die Vereinbarkeit der einseitigen Handelspräferenzen mit den Welthandelsregelungen überprüft. Dabei richtet sich die Prüfung insbesondere auf die Vereinbarkeit mit dem Meistbegünstigungsprinzip, der Schaffung von Freihandelszonen, der Ermächtigungsklausel und der Erteilung eines Waivers.