Die Demoskopie spielt im Wirtschaftsleben, in der Politik und vielen anderen Bereichen als Erkenntnismittel eine bedeutende Rolle. Umfragen sind zwischenzeitlich aber auch aus dem Rechtsalltag nicht mehr fortzudenken. Gleichwohl hat der Beweis durch Demoskopie bisher nur am Rande die Aufmerksamkeit der Prozeßrechtswissenschaft auf sich gezogen. Hier setzt diese Arbeit an. Sie zeigt zunächst die Anwendungsgebiete von Befragungsgutachten in der zivilprozessualen Praxis auf und gibt dabei auch Einblicke in den Straf- und Verwaltungsprozeß. Es folgt eine Untersuchung der Rechtsnatur des demoskopischen Beweises. Darauf aufbauend wird der Frage nachgegangen, wie sich die "Meinungsumfrage" in das überkommene Beweismittelsystem der ZPO einordnen läßt, um sodann darzustellen, auf welchem Weg Umfrage-Ergebnisse beschafft und zivilprozessual eingebaut werden können.