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Kritik an der Justiz war im Deutschen Kaiserreich ein Dauerthema. Die Vorwürfe richteten sich gegen alle Teile des Justizsystems und verdichteten sich in den 1890er Jahren zu einer handfesten "Vertrauenskrise", die trotz vielfältiger Reformbemühungen bis 1914 anhielt.
Die vorliegende Arbeit interpretiert die Zusammenhänge in erster Linie als Folge der zwiespältigen Modernisierung Deutschlands: Während der rapide ökonomische und gesellschaftliche Wandel die Gerichte fortwährend mit neuen brisanten Streitsachen konfrontierte, hielt vor allem Preußen an der Strafgewalt als Instrument gegen…mehr

Produktbeschreibung
Kritik an der Justiz war im Deutschen Kaiserreich ein Dauerthema. Die Vorwürfe richteten sich gegen alle Teile des Justizsystems und verdichteten sich in den 1890er Jahren zu einer handfesten "Vertrauenskrise", die trotz vielfältiger Reformbemühungen bis 1914 anhielt.

Die vorliegende Arbeit interpretiert die Zusammenhänge in erster Linie als Folge der zwiespältigen Modernisierung Deutschlands: Während der rapide ökonomische und gesellschaftliche Wandel die Gerichte fortwährend mit neuen brisanten Streitsachen konfrontierte, hielt vor allem Preußen an der Strafgewalt als Instrument gegen politisch Andersdenkende fest. Die rechtsstaatlichen Grenzen blieben dabei zwar im großen und ganzen gewahrt, gleichwohl trug die Kritik maßgeblich dazu bei, die Legitimität des monarchischen Staates zu untergraben. Die Studie beruht auf einer breiten Materialbasis und greift zeitlich bis zur Revolution von 1848/49 zurück.
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Rezensionen
»Nach allem verdient die Arbeit das größte Lob. Gerade eine Bearbeitung dieses Themenfeldes von Seiten der Politik- und Geschichtswissenschaft hat hier dazu geführt, dass der Gegenstand in der gebotenen selbstverständlichen Distanz und sachlichen Schonungslosigkeit traktiert wurde. Sie sollte konsultiert werden, wenn man sich um die dritte Gewalt hierzulande sorgt.« Univ.-Prof. Dr. Helmut Goerlich, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 10/2013

»Ein derart umfassender Überblick über das Recht des zweiten deutschen Kaiserreichs birgt auch für [den Juristen] viele neue Erkenntnisse. Das Buch geghört in jede rechtshistorische Seminarbibliothek und verdient es, gelesen zu werden.« Hans Hattenhauer, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., 128/2011

»Ich habe selten eine Habilitationsschrift mit einem solch durchgehenden Interesse gelesen. An vielen Stellen kann man sie sogar als ausgesprochen spannend bezeichnen - auch wenn dies etwas unwissenschaftlich klingen sollte. Eine rechtshistorische Arbeit im besten Sinne des Wortes und der Fakultas - sie zeigt uns den Weg, der zu unserem Rechtssystem führte. Sie ist eine Pflichtlektüre für alle Rechtshistoriker.« hl, in: Richter ohne Robe, 4/2010

»In seiner jetzt erschienenen Freiburger Habiltationsschrift 'Das deutsche Kaiserreich und seine Justiz' hat Uwe Wilhelm diese aufregende und wohl auch nervöse Zeit dargestellt. Diese profunde und gut lesbare Untersuchung bietet erstmals eine Synthese der Epoche in systematischer Form.« Werner Birkenmaier, in: Stuttgarter Zeitung, 6. September 2010…mehr