Die ungerechtfertigte Bereicherung der Verwaltung steht als Rechtstitel für die Zurechnung staatlicher Schäden im Einklang mit der in Artikel 90 der politischen Verfassung Kolumbiens verankerten Haftungsregelung. In dieser Arbeit wird jedoch die Frage der ungerechtfertigten Bereicherung von ihrem Status als allgemeiner Rechtsgrundsatz und autonome Quelle von Verpflichtungen aus betrachtet, wobei der Verlust der Autonomie der actio in rem verso in der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Subsumierung unter die Kontrollmittel der direkten Wiedergutmachung und der vertraglichen Streitigkeiten hervorgehoben wird.