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Bei der Evaluation von Angeboten im Rahmen von Beschaffungen der öffentlichen Hand hat sich bezüglich des Zuschlagkriteriums "Preis" die Einsicht durchgesetzt, dass der Vergleich nur des Kaufpreises (Initialkosten) zu kurz greift und nicht zielführend ist. Auch vom Beschaffungsrecht wird gefordert, dass die Kosten der gesamten Lebensdauer berücksichtigt werden. Eine verbreitete Methode der Gesamtkostenbetrachtung ist das Konzept der "Total Cost of Ownership (TCO)". Je nach TCO-Modell werden verschiedene Kostenkategorien unterschieden (z.B. direkte und indirekte Kosten, Kostenelemente pro…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Evaluation von Angeboten im Rahmen von Beschaffungen der öffentlichen Hand hat sich bezüglich des Zuschlagkriteriums "Preis" die Einsicht durchgesetzt, dass der Vergleich nur des Kaufpreises (Initialkosten) zu kurz greift und nicht zielführend ist. Auch vom Beschaffungsrecht wird gefordert, dass die Kosten der gesamten Lebensdauer berücksichtigt werden. Eine verbreitete Methode der Gesamtkostenbetrachtung ist das Konzept der "Total Cost of Ownership (TCO)". Je nach TCO-Modell werden verschiedene Kostenkategorien unterschieden (z.B. direkte und indirekte Kosten, Kostenelemente pro Beschaffungsphasen). Wird bei einer Ersatzbeschaffung ein gleicher oder ähnlicher Beschaffungsgegenstand offeriert, wie er zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Einsatz ist, so kann der Anbieterder der aktuell im Einsatz stehenden Lösung unter Umständen mit deutlich günstigeren Transaktionskosten kalkulieren (z.B. Migrationskosten oder Schulungsaufwand). Es stellt sich nun die Frage, inwieweit eine solche Bevorteilung ausgeglichen werden muss - und auf welche Art und Weise.
Autorenporträt
Ernst Fischer: Geboren 1960 in Aarau, Schweiz. Nach einer Ausbildung als Maschinenschlosser folgt ein Studium als Informatikingenieur an der HTL Brugg-Windisch. Seit 1984 in der Informatik in verschieden Positionen tätig. Weiterbildung als Wirtschaftsingenieur, NDS FH Bern und ein CAS in ICT Beschaffungen an der Uni Bern.