99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Die Vergabe von Statusämtern im deutschen Beamtenrecht wird vom Dogma bestimmt, dass primärer Rechtsschutz eines unterlegenen Bewerbers nach Übergabe der Ernennungsurkunde an den Konkurrenten wegen des "Grundsatzes der Ämterstabilität" ausscheiden soll. Vor dem Hintergrund der vielbeachteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur dolos vollzogenen Ernennung einer Gerichtsspitze in Rheinland-Pfalz unterwirft die Arbeit den "Grundsatz der Ämterstabilität" einer verfassungsrechtlichen Analyse. Hierzu werden die herkömmlich vorgetragenen Argumente der Irreversibilität vollzogener…mehr

Produktbeschreibung
Die Vergabe von Statusämtern im deutschen Beamtenrecht wird vom Dogma bestimmt, dass primärer Rechtsschutz eines unterlegenen Bewerbers nach Übergabe der Ernennungsurkunde an den Konkurrenten wegen des "Grundsatzes der Ämterstabilität" ausscheiden soll. Vor dem Hintergrund der vielbeachteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur dolos vollzogenen Ernennung einer Gerichtsspitze in Rheinland-Pfalz unterwirft die Arbeit den "Grundsatz der Ämterstabilität" einer verfassungsrechtlichen Analyse. Hierzu werden die herkömmlich vorgetragenen Argumente der Irreversibilität vollzogener Ernennungen dargestellt und auf ihre Überzeugungskraft hin überprüft, wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf der Analyse des (Beamten-)Verfassungsrechts liegt. Im Anschluss werden die gefundenen Ergebnisse in die verwaltungsprozessuale Rechtsschutzsystematik eingebettet. Dabei werden die Besonderheiten multipolarer Verwaltungsverhältnisse bedacht.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Man kann dem Autor nur wünschen, dass seine überzeugende und ohne ideologischen Schaum auskommende nüchterne Argumentation auch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht zum Nachdenken bringt.« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 17/2017

»Insgesamt hat Thal eine sehr lesenswerte und überzeugende Untersuchung vorgelegt, die vor allem, aber nicht nur für Beamtenrechtler sehr interessant ist.« Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Die Verwaltung, Bd. 50, 2/2017