Nebst Durchführungsverordnung und amtlicher Begründung. Textausgabe mit Einleitung, Verweisungen und einem Anhang Herausgegeben:Rexroth, Ernst Ludwig; Anz, Heinrich
Nebst Durchführungsverordnung und amtlicher Begründung. Textausgabe mit Einleitung, Verweisungen und einem Anhang Herausgegeben:Rexroth, Ernst Ludwig; Anz, Heinrich
Dieser Titel aus dem De Gruyter-Verlagsarchiv ist digitalisiert worden, um ihn der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen. Da der Titel erstmals im Nationalsozialismus publiziert wurde, ist er in besonderem Maße in seinem historischen Kontext zu betrachten. Mehr erfahren Sie hier.
Dieser Titel aus dem De Gruyter-Verlagsarchiv ist digitalisiert worden, um ihn der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen. Da der Titel erstmals im Nationalsozialismus publiziert wurde, ist er in besonderem Maße in seinem historischen Kontext zu betrachten. Mehr erfahren Sie hier.
Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- Einleitung -- 1. Amtliche Begründung zum Ehegesetz -- 2. Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938 -- 3. Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Ehegesetzes vom 27. Juli 1938 -- Anhang -- Sachregister -- Backmatter
Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- Einleitung -- 1. Amtliche Begründung zum Ehegesetz -- 2. Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938 -- 3. Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Ehegesetzes vom 27. Juli 1938 -- Anhang -- Sachregister -- Backmatter
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826