Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,0, Universität Erfurt (Philosophische Fakultät/Fachbereich Religionswissenschaft), Veranstaltung: "Autorität in der Orthodoxen Kirche", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe ist wohl, selbst in der Gegenwart, der nach außen hin sichtbare Ausdruck inniger Verbundenheit von Mann und Frau. Schließen zwei Menschen den Bund der Ehe, so geschieht dies i. d. R. mit der Motivation, diesen Bund ein Leben lang aufrechtzuerhalten. Der Ausdruck "Bis der Tod uns scheidet." ist in diesem Zusammenhang geradezu zu einem Sinnbild der Ehe geworden, ob diese nun religiös oder "weltlich" motiviert sein mag.Der Stand der Ehe bringt zumeist weitgehende Rechte und Pflichten für die Eheleute mit sich, welche in verschiedenen nationalen, staatlichen Gesetzen aber auch in Form von religiösen Gesetzen/Regelungen festgeschrieben sind.In der folgenden Erarbeitung, soll ein Vergleich zwischen "weltlicher" und "religiöser" Gesetzgebung, bezüglich des Eherechts angestrebt werden. Schwerpunktartig soll dabei auf die christlich-orthodoxen, kanonischen Regelungen des Eherechts und exemplarisch auf das "weltliche" Eherecht im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingegangen werden.Als Grundlage hierfür sollen einige definitorische Ansätze der Ehe, aus biologisch-theoretischer, rechtstheoretischer und christlich-theologischer Sicht dienen. Anschließend wird ein systematischer Vergleich über drei Stadien der Ehe, ausgegangen von den Voraussetzungen zur Eheschließung, über die bestehende Ehe bis hin zur Ehescheidung, begleitet von vergleichend angelegten Zwischenfaziten, durchgeführt. Das Ziel dabei ist es, eventuelle Parallelen zwischen "weltlichem" und kirchlichem Recht zu identifizieren, aber auch Unterschiede sichtbar zu machen.
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