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Zwischen den Urheberrechten eines Abbildungskünstlers und dem Eigentumsrecht eines personenverschiedenen Baukunstwerkeigentümers realisiert sich insbesondere bei gemeinfreien Baukunstwerken ein Konkurrenzverhältnis, wenn ein Abbildungskünstler ohne die Zustimmung des Baukunstwerkeigentümers Abbildungen des Baukunstwerkes wie bspw. durch Fotografie, Film, Malerei oder skulpturale Nachbildung anfertigt und verwertet. Dabei setzt sich diese Publikation u.a. mit den zu diesem Konflikt bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen auseinander, beleuchtet diese kritisch und führt schließlich…mehr

Produktbeschreibung
Zwischen den Urheberrechten eines Abbildungskünstlers und dem Eigentumsrecht eines personenverschiedenen Baukunstwerkeigentümers realisiert sich insbesondere bei gemeinfreien Baukunstwerken ein Konkurrenzverhältnis, wenn ein Abbildungskünstler ohne die Zustimmung des Baukunstwerkeigentümers Abbildungen des Baukunstwerkes wie bspw. durch Fotografie, Film, Malerei oder skulpturale Nachbildung anfertigt und verwertet. Dabei setzt sich diese Publikation u.a. mit den zu diesem Konflikt bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen auseinander, beleuchtet diese kritisch und führt schließlich zu einer notwendigen, dogmatischen Untersuchung des Eigentumsrechts im Hinblick auf den Einwirkungsbegriff. Die Publikation fokussiert sich auf das Eigentumsrecht an Baukunstwerken eines Museums und sucht nach geeigneten Anknüpfungsmöglichkeiten zur Bestimmung der Einwirkung sowie einem gerechten Interessensausgleich zwischen den Rechten des Abbildungskünstlers und des Baukunstwerkeigentümers.

Autorenporträt
Stefanie Matthes studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Auslandsaufenthalt an der Université-Paris 1 Panthéon-Sorbonne in Paris. Sie absolvierte ihr Referendariat am Oberlandesgericht Celle und promovierte an der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek. Seit 2023 ist sie als Syndikusrechtsanwältin in einer Filmproduktionsfirma in Berlin tätig.