Zwischen den Urheberrechten eines Abbildungskünstlers und dem Eigentumsrecht eines personenverschiedenen Baukunstwerkeigentümers realisiert sich insbesondere bei gemeinfreien Baukunstwerken ein Konkurrenzverhältnis, wenn ein Abbildungskünstler ohne die Zustimmung des Baukunstwerkeigentümers Abbildungen des Baukunstwerkes wie bspw. durch Fotografie, Film, Malerei oder skulpturale Nachbildung anfertigt und verwertet. Dabei setzt sich diese Publikation u.a. mit den zu diesem Konflikt bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen auseinander, beleuchtet diese kritisch und führt schließlich zu einer notwendigen, dogmatischen Untersuchung des Eigentumsrechts im Hinblick auf den Einwirkungsbegriff. Die Publikation fokussiert sich auf das Eigentumsrecht an Baukunstwerken eines Museums und sucht nach geeigneten Anknüpfungsmöglichkeiten zur Bestimmung der Einwirkung sowie einem gerechten Interessensausgleich zwischen den Rechten des Abbildungskünstlers und des Baukunstwerkeigentümers.