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Die Frage, wer für die Einsperrung, den Schutz oder die Inhaftierung von Frauen, die zuvor durch Gewalt oder List schwanger geworden sind, verantwortlich ist, hat uns dazu veranlasst, die Unzulänglichkeiten des Strafgesetzbuches, das aus dem Dekret vom 30. Januar 1940 hervorgegangen ist und derzeit in der Demokratischen Republik Kongo in Kraft ist, aufzuzeigen.Da das Individuum in seinem individuellen Sinn verstanden wird, wird es grundsätzlich als Urheber der von ihm begangenen Handlungen anerkannt. In der Demokratischen Republik Kongo, unserem Land, gilt als Urheber des Straftatbestands der…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage, wer für die Einsperrung, den Schutz oder die Inhaftierung von Frauen, die zuvor durch Gewalt oder List schwanger geworden sind, verantwortlich ist, hat uns dazu veranlasst, die Unzulänglichkeiten des Strafgesetzbuches, das aus dem Dekret vom 30. Januar 1940 hervorgegangen ist und derzeit in der Demokratischen Republik Kongo in Kraft ist, aufzuzeigen.Da das Individuum in seinem individuellen Sinn verstanden wird, wird es grundsätzlich als Urheber der von ihm begangenen Handlungen anerkannt. In der Demokratischen Republik Kongo, unserem Land, gilt als Urheber des Straftatbestands der Schwangerschaft nicht derjenige, der die Frau a priori schwanger gemacht hat, sondern vielmehr derjenige, der eine solche Frau a posteriori bewacht, schützt oder sogar einsperrt. Unsere Frage: Ist es in diesem Fall notwendig, von einer erzwungenen Schwangerschaft zu sprechen?Für uns ist das keine Frage, und der Täter ändert sich. Wir haben es also mit demjenigen zu tun, der die Frauen geschwängert hat, und nicht mit demjenigen, der sie aus Gründen, die wir nicht verstehen, gefangen halten konnte. Vielmehr sollte eine andere Qualifikation als die in Artikel 174k in Betracht gezogen werden.
Autorenporträt
Ehemaliger Absolvent des Collège Saint Louis ( ex Bandayi) in der Provinz Kasaï Centrale, wo er seit 2018 sein Staatsexamen absolviert hat. NGULANDJOKO MAPOKO Odon hat einen Abschluss in Privat- und Justizrecht der Université Catholique du Congo ( UCC). Er ist unabhängiger Forscher und Autor von mehr als einer rechtswissenschaftlichen Arbeit.