Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Auffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist "das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen"(BMFSFJ, März 2008 S. 5). Im Rahmen der Magisterarbeit wurde diskutiert, in wie weit verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber diesem Gesetz bestehen und welche ökonomischen Auswirkungen mit der Veränderung der Leistung verbunden sind.Es konnte festgestellt werden, dass gravierende verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehen, da durch das Gesetz zum Elterngeld die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht gefördert, sondern behindert wird.Weitere Probleme ergeben sich aus der Ungleichbehandlung, die sich aus der Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung ergeben. Hier wäre die Ausgestaltung einerbeitragsfinanzierten Sozialversicherung sinnvoller gewesen. Weitere Bedenken bestehen bezüglich Art. 6 I GG, da der Gesetzgeber mit der Umgestaltung der Leistung konkreteVerhaltensänderungen bei den Adressaten bewirken will.Die aus der Befragung von 115 Teilnehmern resultierenden Ergebnisse zeigten, dass junge Akademiker sehr wohl einen Einfluss der Politik in ihre Entscheidung für Kinder erkennen, jedoch sich nicht dazu zwingen lassen, Kinder zu haben, sondern sich von der Politik vor allem mehr Angebote zur Kinderbetreuung wünschen.Des Weiteren wurde mehr Engagement von Seiten der Unternehmen gefordert. Imempirischen Teil der Arbeit zeigte sich, dass die jungenAkademiker ganz ähnlich reagierten, wie der Durchschnitt der restlichen Bevölkerung. An die Ergebnisse der eigenen Umfrage anknüpfend zeigte der letzte Teil der Arbeit Grundlagen derTheorie zu Fertilitätsentscheidungen auf, welche durch die klassischen Arbeiten von Malthus, Brentano, Leibenstein, Becker, sowie die zeitgenössische von Steinmann repräsentiertwurden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es fraglich ist, ob es sich bei dieser Maßnahme um den wesentlichen Schritt zur Neuorientierung der Familienpolitik handelt. Ein deutlicher Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sowohl im Bereich Kinderkrippen,und -gärten als auch im Bereich der Ganztagsschulen ist ebenso als wichtiger Schritt zu beachten. Des Weiteren sollten die Unternehmen sich mehr für die Vereinbarkeit vonFamilien und Beruf engagieren.
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