Globalzessionen sind seit langem ein weit verbreitetes Sicherungsmittel in der Kreditwirtschaft. Sie sollen dem Kreditgeber Befriedigung in der Krise des Schuldners ermöglichen. Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen findet die relvolvierende Besicherungung ihre Anwendung.
In seiner Entscheidung vom 08.04.2005 (ZInsO 2005, 552) ist das OLG Karlsruhe der Auffassung, dass die globale Sicherungsabtretung der inkongruenten Deckungsanfechtung nach
131 InsO unterliegt.
Auf Grund der Tragweite und der Vielzahl von öffentlichen Reaktionen in der Fachliteratur, gilt es dieses Urteil zu untersuchen. Dabei gibt der Autor unter anderem einen grundlegen Überblick zu den globalen Sicherungsinstrumenten und deren Anwendung. Unter Bezugnahme auf weitere land- und oberlandesgerichtliche Entscheidungen, Fachliteratur und die Judikatur des BGH, wird sodann das Karlsruher OLG Urteil gewürdigt.
In seiner Entscheidung vom 08.04.2005 (ZInsO 2005, 552) ist das OLG Karlsruhe der Auffassung, dass die globale Sicherungsabtretung der inkongruenten Deckungsanfechtung nach
131 InsO unterliegt.
Auf Grund der Tragweite und der Vielzahl von öffentlichen Reaktionen in der Fachliteratur, gilt es dieses Urteil zu untersuchen. Dabei gibt der Autor unter anderem einen grundlegen Überblick zu den globalen Sicherungsinstrumenten und deren Anwendung. Unter Bezugnahme auf weitere land- und oberlandesgerichtliche Entscheidungen, Fachliteratur und die Judikatur des BGH, wird sodann das Karlsruher OLG Urteil gewürdigt.