Am 25. Juni 1930 wurde in mehreren Berliner Zeitungen darüber berichtet, dass Frida Spitzer als Richterin die Sitzung einer Strafkammer in Berlin-Moabit geleitet hatte. Für die Zeit ein ungewöhnlicher Vorgang, war sie doch eine von wenigen Juristinnen, die damals in Deutschland tätig waren.Erst seit 1922 war es Frauen überhaupt möglich, einen juristischen Vollberuf zu ergreifen. Gerade Frauen, die jüdisch oder jüdischer Herkunft waren, wollten nun ihren Beitrag zur Entwicklung und Durchsetzung des Rechts leisten. Auch Frida Spitzer gehörte zu ihnen. Der hohe Anteil von jüdischen Frauen, die diesen Weg einschlugen, sich, allen Widerständen zum Trotz, in Gerichten, Ämtern und Kanzleien etablierten, ließ sie zu einer Avantgarde der Juristinnen werden. Die vorliegende Studie widmet sich den Ausgrenzungsmechanismen, denen diese Juristinnen nun als Jüdinnen und als Frauen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten ausgesetzt waren. 87 Biografien jüdischer Juristinnen wurden im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz untersucht und ausgewertet. Aus Ausgegrenzten wurden Verfolgte, deren Lebensweg oftmals im Konzentrationslager endete. Von denjenigen, die überlebten, flohen die meisten, wobei sie mit ihren Kenntnissen des deutschen Rechts im Ausland nur wenig anfangen konnten. Das starke Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssystem brachten all jene zum Ausdruck, die nun ein weiteres Mal Rechtswissenschaften studierten. Die Biografien vermitteln einen Eindruck, unter welchen Umständen sich diese Juristinnen weiter zu behaupten versuchten.