Neben Savigny war Carl Mittermaier (1787-1867) der angesehenste deutsche Jurist im 19. Jahrhundert. Auch international genoss er eine hohe Reputation, er besaß zahlreiche Ehrendoktorwürden und war Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Gesellschaften in Europa und den USA. Seit 1811 war Mittermaier Professor der Rechte in Landshut und bayerischer Hofrat. Im Jahre 1819 wechselte er an die Universität Bonn und 1821 nach Heidelberg. Er verfasste eines der ersten Lehrbücher zum deutschen Privatrecht und beschäftigte sich vor allem mit der Todesstrafe und dem deutschen Strafprozess.