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Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 (Hervorragend), Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Magisterprogramm, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund seiner relativen Umweltfreundlichkeit und vielfältigen Einsetzbarkeit gilt das Erdgas als einer der bevorzugten Energieträger. Dies ist einer der Gründe für die zunehmende Erdgasnachfrage, die auf den Energiemärkten weltweit zu beobachten ist. Die sichere und preiswerte Versorgung mit Erdgas ist daher zu einem wichtigen Ziel deutscher…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 (Hervorragend), Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Magisterprogramm, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund seiner relativen Umweltfreundlichkeit und vielfältigen Einsetzbarkeit gilt das Erdgas als einer der bevorzugten Energieträger. Dies ist einer der Gründe für die zunehmende Erdgasnachfrage, die auf den Energiemärkten weltweit zu beobachten ist. Die sichere und preiswerte Versorgung mit Erdgas ist daher zu einem wichtigen Ziel deutscher und europäischer Energiepolitik geworden. Dem steht jedoch entgegen, dass das Prinzip der Leitungsgebundenheit die Bildung monopolischer Strukturen am Gasmarkt begünstigt. Das bedeutet, dass die Inhaber der Gasnetze ihre Verfügungs- und Steuerungsmacht ausnutzen können, um Preise und Bedingungen des Erdgasbezugs ihren Interessen gemäß zu gestalten. Die Zielsetzung des Mitte der 80er Jahre initiierten Prozess der Liberalisierung der europäischen Energiemärkte ist es daher, diese monopolischen Strukturen durch die Ermöglichung von mehr Wettbewerb aufzubrechen. Dabei werden der Parallelleitungsbau und der Netzzugang als die beiden wesentlichen Instrumente zur Öffnung des Markts angesehen. Obwohl beide Instrumente aufgrund der EU-Richtlinien von 1998 Eingang in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gefunden haben, zeigte die Praxis, dass der Parallelleitungsaufbau insbesondere wegen des hohen Kapitalbedarfs und Umweltbelastungen wenig praktikabel war. Das führte mit der Richtlinie 2003/55//EG (Beschleunigungsrichtlinie) zu einer Korrektur: nunmehr wird einem funktionellen Zugang zum Gasnetz für alternative Gaslieferanten der Vorzug gegeben. Die bloße Implementierung des Rechts auf Netzzugang hatte sich allerdings als nicht ausreichend erwiesen, um die Liberalisierung des Gasmarkts in einem erwünschten Maß voranzubringen. Es hatte sich gezeigt, dass auch die konkrete Ausgestaltung des Netzzugangs geregelt werden musste. Dies umfasst die Definition eines nationalen Zugangsmodells, das mit den europarechtlichen Vorgaben übereinstimmt. In Deutschland hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen zur Einführung eines sogenannten Entry-Exit Modells geschaffen, dabei aber einen Spielraum zur Aushandlung bestimmter Details zwischen Regulierungsbehörde und den anderen Akteuren der Gaswirtschaft gelassen.
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