"Zu fast jeder Zeit und in jeder modernen Kultur haben sich die Menschen Gedanken darüber gemacht, wie das Vermögen eines Verstorbenen richtig und gerecht aufzuteilen ist." In moderneren Kulturen traten Gesetze an die Stelle von traditionellen Verteilungsmodi. Diese Gesetze enthielten stets auch Regelungen für den Fall, dass ein Erblasser ganz ohne letztwillige Verfügung und ohne Verwandte und Ehegatten verstorben ist. Der Staat als Vertreter aller Bürger erhielt in diesen Fällen in der Regel ein Anrecht auf diesen "erblosen Nachlass" - die bona vacantia, die immer wieder Wandlungen unterworfen war. In der vorliegenden Arbeit soll der Weg der Entwicklung der Erbschaft des Staates im deutschen Raum untersucht werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Diskussion um die Ausgestaltung des Fiskalerbrechts innerhalb des BGB gelegt, die zu einigen Änderungen seit dem Jahr 1900 geführt hat. In rechtspolitischer Hinsicht gilt es vor allem den Diskussionsstand bezüglich der Begrenzung der Verwandtenerbfolge, der Testierfreiheit und der Erbschaftssteuer zu untersuchen und die Bedeutung der Regelung zum jetzigen Zeitpunkt darzulegen.