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Das Erbrecht leitet sich aus den traditionellen Werten und Einflüssen von Gesellschaften in der ganzen Welt ab. Als Bereich des Privatrechts kann sich das Erbrecht auf Dauer gegen die unfreiwillige, d.h. aufgezwungene Rezeption solcher Regeln durch einen Kolonisator wehren. Im Vergleich zu den flexiblen Regelungen z.B. des Schuldrechts, die daher eher transplantationsfähig sind, beruht die gesetzliche Erbfolge auf tief verwurzelten Gewohnheiten einer Nation. Diese können daher unter dem Druck der Kolonisierung starr bestehen bleiben. Kenia und Australien, zwei Länder mit sehr unterschiedlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das Erbrecht leitet sich aus den traditionellen Werten und Einflüssen von Gesellschaften in der ganzen Welt ab. Als Bereich des Privatrechts kann sich das Erbrecht auf Dauer gegen die unfreiwillige, d.h. aufgezwungene Rezeption solcher Regeln durch einen Kolonisator wehren. Im Vergleich zu den flexiblen Regelungen z.B. des Schuldrechts, die daher eher transplantationsfähig sind, beruht die gesetzliche Erbfolge auf tief verwurzelten Gewohnheiten einer Nation. Diese können daher unter dem Druck der Kolonisierung starr bestehen bleiben. Kenia und Australien, zwei Länder mit sehr unterschiedlichen kulturellen und rechtlichen Traditionen, wurden auf unterschiedliche Weise von England kolonisiert. Der Artikel analysiert die Erbschaftsgesetze in diesen drei Ländern, wobei der Schwerpunkt auf Kenia liegt. Dabei werden insbesondere die Gründe für das Drängen auf strenge Erbschaftsgesetze zum Schutz der Witwe in den kenianischen Gesetzen im Vergleich zu den australischen und englischen Gesetzen erörtert.
Autorenporträt
El autor es estudiante de doctorado en la Universidad de Pecs, profesor de derecho en la Universidad Kenyatta de Kenia, padre de dos hermosas hijas y ciudadano keniano que cree firmemente en Dios.