Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches VIII (so genannte Kinder- und Jugendhilfe, abgekürzt KJHG) kann im Bereich der Jugendwohlfahrt von einem sukzessiven Wendepunkt gesprochen werden. Das bürokratische und ordnungsbehördliche Denken wurde hier in den letzten Jahren abgelöst. Es folgte ein Wandel: die objektartige Stellung des Kindes bzw. des Jugendlichen wurde ersetzt durch eine Mitwirkung der Beteiligten im Interaktions- und Hilfeprozess. Das allgemein benannte Leistungsrecht wurde durch die Reformation der Jugendwohlfahrt in das SGB VIII eingefügt und beinhaltet Rechtsansprüche und Ermessensleistungen (Soll- und Kann-Vorschriften), welche den Eltern sowie Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabe und Beteiligung ermöglichen sollen. "Jugendhilfe unterstützt den Erziehungsauftrag der Eltern und will jungen Menschen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie leistet einen Beitrag dazu, das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu realisieren (
1 SGB VIII)" (Gernert in Merchel, 1998, S. 5).
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