In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welchen Einfluss das Gemeinsame Europäische Kaufrecht auf einen Vertrag, in welchem bislang deutsches Recht gewählt wurde, mit kleinen und mittleren Unternehmen hat. Das Instrument stellt ein zweites Regime zu den nationalen Rechtsordnungen der europäischen Mitgliedsstaaten dar und muss daher ausdrücklich in Verträgen vereinbart werden. Die Arbeit in der Rechtsabteilung einer mittelständischen GmbH zeigte, dass das UN-Kaufrecht in Kaufrechtsverträgen regelmäßig ausgeschlossen wird. Es mangelt an Zeit, um sich in dieses Gesetzt einzuarbeiten und deren Veränderungen zum gewohnten Recht zu analysieren. Das Europäische Kaufrecht indes weist zwar Unterschiede zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf, jedoch ist es nicht fundamental anders. Die vorliegende Arbeit zeigt den Unterschied zwischen den kaufrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und denen des Europäischen Kaufrechtes.