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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Deutsches und europäisches Staats- und Verfassungsrecht, 1. Semester, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Demokratie im allgemeinen Sinne besagt, dass das Volk sich selbst regieren soll. 1 Diese Definition ist in vielen Literaturen wiederzufinden. Über die konkrete Gestaltung dieser Selbstherrschaft sagt die reine Definition allerdings nichts aus, so dass sich im Laufe der Zeit verschiedene Systeme (z.B. parlamentarische Demokratie oder…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Deutsches und europäisches Staats- und Verfassungsrecht, 1. Semester, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Demokratie im allgemeinen Sinne besagt, dass das Volk sich selbst regieren soll. 1 Diese Definition ist in vielen Literaturen wiederzufinden. Über die konkrete Gestaltung dieser Selbstherrschaft sagt die reine Definition allerdings nichts aus, so dass sich im Laufe der Zeit verschiedene Systeme (z.B. parlamentarische Demokratie oder präsidentielle Demokratie) herausgebildet haben. Da im Folgenden das System der parlamentarischen Demokratie behandelt wird, muss der Begriff Parlament im Verlaufe dieser Arbeit noch näher definiert werden. Die demokratischen Funktionen und Befugnisse des Europäischen Parlaments (EP)2 als Organ der Europäischen Union sind im Sinne einer demokratischen Verfassungsordnung trotz diverser Änderungen der Gründungsverträge der EWG (später EG bzw. EU) durch Folgeverträge (z.B. Vertrag von Maastricht oder Vertrag von Nizza) noch immer nicht voll entwickelt bzw. angemessen. Im Folgenden wird diese Hausarbeit erläutern, ob und wenn ja welche Funktionen und Befugnisse dem EP bereits mit Gründung der EWG3 durch die römischen Verträge von 1957 zugewiesen wurden, inwieweit eine Erweiterung dieser Befugnisse nötig war und was sie zur Stärkung der Stellung des EP beitrugen. Gleichzeitig wird gegebenenfalls die Frage behandelt, ob und inwiefern ein in der Literatur häufig besprochenes Demokratiedefizit in der EU vorhanden ist, sofern das EP davon betroffen ist. Zusätzlich wird ein Vergleich der Funktionen der nationalen Parlamente (am Beispiel des Deutschen Bundestages) mit den Funktionen des EP durchgeführt, um ggf. an Gemeinsamkeiten bzw. Unterschieden die Frage eines echten Parlaments zu klären.
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