Der Gerichtshof hat bei der Bestimmung der Merkmale öffentlicher Tätigkeiten eine entscheidende Rolle gespielt. Seine Auslegung war außerdem entscheidend für die Frage der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und für die Möglichkeiten, diese Art von Dienstleistungen entweder in Regie, als Quasi-Regie oder im Wege der Delegation zu verwalten. Trotz seiner Widerstände war der französische Gesetzgeber durch die zunehmende Bedeutung des Unionsrechts in seinem Normensystem gezwungen, seine Philosophie des öffentlichen Rechts aufzugeben. Die ideologischen Auseinandersetzungen, die das Verhältnis zwischen Frankreich und Europa zu Beginn der Politik der Liberalisierung der Netzdienste systematisierten, machen heute einer Überlegung Platz, die auf die Optimierung der Verwaltungsmethoden von Dienstleistungen ausgerichtet ist, die einen wirtschaftlichen Charakter von allgemeinem Interesse aufweisen. Die aktuelle Debatte über die Praxis der Delegation ist auf der Ebene der rechtlichen Mittel angesiedelt, die geeignet sind, zwei Partnern, dem öffentlichen und dem privaten, zu ermöglichen, das Potenzial ihrer Partnerschaft bestmöglich zu nutzen.