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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15 pkt., , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit sind die Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen, der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die ersten Überlegungen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), gehen in die sechziger Jahre zurück. Der Werner-Plan zur Schaffung einer gemeinsamen Währung von 1971 scheiterte, da es nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems nicht gelang, einheitliche…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15 pkt., , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit sind die Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen, der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die ersten Überlegungen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), gehen in die sechziger Jahre zurück. Der Werner-Plan zur Schaffung einer gemeinsamen Währung von 1971 scheiterte, da es nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems nicht gelang, einheitliche Zielvorstellungen zu formulieren. Der "Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft" (sog. "Delors-Bericht") von 1989 sieht Verwirklichung der WWU in einem Dreistufenszenario vor. Der Begriff der WWU, der sich erstmalig im Vertrag von Maastricht (Präambel 6. Absatz, Art.2, 109 e und 109 j EGV-Maastricht) findet, kann als Überbegriff für die Vertragsbestimmungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik der EU gesehen werden. Gegenstand des Vertrages von Maastricht waren die zweite und dritte Stufe des Delors Berichts. Die zweite Stufe begann am 1.Januar 1994. In dieser Stufe sollte es zu einer Budgetkonsolidierung in den Mitgliedsstaaten kommen, außerdem wurde das "Europäische Währungsinstitut", Vorläufer der Europäischen Zentralbank, errichtet. Mit Eintritt in die dritte Stufe wurden die Umrechnungskurse zwischen den beteiligten Währungen endgültig festgelegt und der Euro eingeführt. Die an der WWU teilnehmenden Staaten haben die Geld- und Wechselkurspolitik der EU als Ergebnis dieser Entwicklung vollständig übertragen. An die Konvergenzkriterien und ihre Einhaltung hatte das BVerfG in seiner Maastricht Entscheidung hohe Anforderungen gestellt. Trotzdem wurden im Prozess der Euro Einführung wiederholt die selbst gesetzten Ziele verletzt. Die INstabile Konstruktion des Euros wurde schnell offensichtlich und um die Primärrechtlichen Regeln zur Haushaltsdisziplin zu effektuieren wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet. Um diesen und insbes. die Reform desselben geht es im zweiten Teil der Arbeit. Die Maßnahmen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht und dem Verfassungsrecht geprüft. Schließlich wird aufgezeigt, wie auch in diesem Bereich oft politische Erwägungen vor rechtlichen Pflichten standen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit zum Zustand und der Konstruktion der WWU heute.
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