Mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzung der neuen Basel II-Eigenkapitalregeln in Deutschland durch die Solvabilitätsverordnung gelten für Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen neue Herausforderungen. Erstmals regelt die Bankenaufsicht auch den Bereich der Offenlegung insbesondere die Darstellung der Berechnungsmethoden (qualitative Offenlegung) sowie die daraus resultierenden Ergebnisse (quantitative Offenlegung).
Dem liegt die Überlegung zugrunde, durch die erweiterte Offenlegung die Marktteilnehmer dazu zu befähigen, ein effektives Risikomanagement und damit einhergehend eine den Marktgegebenheiten angepasste Risikopolitik zu honorieren und risikoreiche Engagements zu sanktionieren.
Ziel dieser Untersuchung ist es, durch eine Gegenüberstellung der nationalen Umsetzung von Basel II durch die Solvabilitätsverordnung mit dem bankenspezifischen Rechnungslegungsstandard DRS 5-10 nach Gemeinsamkeiten und Synergien und damit Möglichkeiten zu suchen, Aufwand und Kosten zu reduzieren.
Dem liegt die Überlegung zugrunde, durch die erweiterte Offenlegung die Marktteilnehmer dazu zu befähigen, ein effektives Risikomanagement und damit einhergehend eine den Marktgegebenheiten angepasste Risikopolitik zu honorieren und risikoreiche Engagements zu sanktionieren.
Ziel dieser Untersuchung ist es, durch eine Gegenüberstellung der nationalen Umsetzung von Basel II durch die Solvabilitätsverordnung mit dem bankenspezifischen Rechnungslegungsstandard DRS 5-10 nach Gemeinsamkeiten und Synergien und damit Möglichkeiten zu suchen, Aufwand und Kosten zu reduzieren.