Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der
315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen
seit Januar 2005 gemäß einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss auf
Basis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiert
und soll laut RK.12 ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanzund
Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativen
Anforderungen der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und
Vergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine stetig voran schreitende
Hinwendung zur Zeitbewertung 1 zu beobachten. Da diese Hinwendung
zum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit ein
Sammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut über mehrere Standards.
Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch die
Bilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verschärfen.
Der Folgende Beitrag beschäftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value-
Projekt des IASB. Ziel ist es zunächst die temporäre Situation der FVBewertung
in den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhaben
des IASB und des FASB erörtert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabens
hat das IASB das Diskussionspapier Fair Value Measurements
auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veröffentlicht. Dieses soll ausführlich
erläutert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenübergestellt werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen
seit Januar 2005 gemäß einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss auf
Basis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiert
und soll laut RK.12 ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanzund
Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativen
Anforderungen der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und
Vergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine stetig voran schreitende
Hinwendung zur Zeitbewertung 1 zu beobachten. Da diese Hinwendung
zum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit ein
Sammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut über mehrere Standards.
Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch die
Bilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verschärfen.
Der Folgende Beitrag beschäftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value-
Projekt des IASB. Ziel ist es zunächst die temporäre Situation der FVBewertung
in den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhaben
des IASB und des FASB erörtert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabens
hat das IASB das Diskussionspapier Fair Value Measurements
auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veröffentlicht. Dieses soll ausführlich
erläutert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenübergestellt werden.
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