Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmenseit Januar 2005 gemäß einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss aufBasis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiertund soll laut RK.12 ein tatsächliches Bild der Vermögens-, FinanzundErtragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativenAnforderungen der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit undVergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine "stetig voran schreitendeHinwendung zur Zeitbewertung"1 zu beobachten. Da diese Hinwendungzum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit einSammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut über mehrere Standards.Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch dieBilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verschärfen.Der Folgende Beitrag beschäftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value-Projekt des IASB. Ziel ist es zunächst die temporäre Situation der FVBewertungin den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhabendes IASB und des FASB erörtert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabenshat das IASB das Diskussionspapier "Fair Value Measurements"auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veröffentlicht. Dieses soll ausführlicherläutert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenübergestellt werden.
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