Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Nichtigkeit, die sich aus der fehlenden Prüfung des Corpus Delicti in einer Strafsache ergibt, wodurch der betreffende Prozess zum Erlöschen gebracht wird. Es wird auch die Möglichkeit einer indirekten Prüfung des Corpus delicti untersucht, die ausschließlich für Straftaten in Betracht kommt, die keine Spuren hinterlassen. Allerdings haben nicht alle indirekten Prüfungen die vom Gesetzgeber der Strafprozessordnung erwartete Gültigkeit.