Die Untersuchung ist der Existenz eines Finalitäts- bzw. Kausalitätsprinzips im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung gewidmet. Hintergrund ist, dass oftmals von der Existenz lediglich eines Finalitätsprinzips ausgegangen wird, eine Herleitung dessen aber bislang nicht erfolgt ist. Es wird zunächst die Begrifflichkeit des Prinzips erarbeitet, die der Untersuchung zugrunde gelegt wird. Den Hauptteil bildet eine detaillierte Untersuchung der Regelungen betreffend die Sachleistungen bei Krankheit als ausgewählte Regelungsmaterie des SGB V auf finale und kausale Elemente als Ausdruck entsprechender Prinzipien. Dabei werden sowohl finale als auch kausale Strukturmuster festgestellt, die wiederkehrend auftreten, wobei die finalen Elemente gegenüber den kausalen insgesamt in den Vordergrund treten. Somit gelangt die Untersuchung u.a. zu dem Ergebnis der Koexistenz eines Kausalprinzips sowie eines Finalprinzips als gegenüber ersterem dominanteren Prinzips.