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Die Arbeit widmet sich der Frage nach der Konformität steuerrechtlicher Kooperationsaufträge mit dem Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare. Zu diesem Zweck lotet sie am Beispiel eines repräsentativen Kreises von Mitwirkungspflichten der Abgabenordnung zunächst Grund, Rang und Grenzen der steuerrechtlichen Kooperationsmaxime aus, bevor sie die Genese, dogmatische Verortung und Reichweite des althergebrachten Grundsatzes der Freiheit von Zwang zur Selbstbelastung beleuchtet. Die sich bei der anschließenden Synthese jener beiden Desiderate konstitutioneller Rechtsstaatlichkeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich der Frage nach der Konformität steuerrechtlicher Kooperationsaufträge mit dem Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare. Zu diesem Zweck lotet sie am Beispiel eines repräsentativen Kreises von Mitwirkungspflichten der Abgabenordnung zunächst Grund, Rang und Grenzen der steuerrechtlichen Kooperationsmaxime aus, bevor sie die Genese, dogmatische Verortung und Reichweite des althergebrachten Grundsatzes der Freiheit von Zwang zur Selbstbelastung beleuchtet. Die sich bei der anschließenden Synthese jener beiden Desiderate konstitutioneller Rechtsstaatlichkeit offenbarenden Friktionen und Widersprüche behebt sie durch die Entwicklung eines differenzierten Lösungssystems, das den Einzelnen umfassend vor strafrechtlicher Selbstbezichtigung durch steuerrechtliche Pflichtentreue bewahrt.
Die Arbeit wurde 2024 ausgezeichnet mit dem Carl-Gareis-Preis für herausragende Dissertationen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft.

Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Philipp Prochota studierte von Oktober 2014 bis Januar 2020 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Bayreuth. Von Februar 2020 bis März 2023 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht der Universität Bayreuth tätig. Dort erfolgte auch seine Promotion unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Nina Nestler im August 2023. Seit April 2023 ist er Rechtsreferendar des Oberlandesgerichtes Bamberg.