Das deutsche Kündigungsrecht ist durch eine Lücke zwischen Gesetzeslage und arbeitsrechtlicher Praxis gekennzeichnet: Obwohl das Bundesarbeitsgericht stets bekräftigt, das Kündigungsschutzgesetz sei vorrangig ein Bestandsschutzgesetz, endet tatsächlich jeder zweite Kündigungsschutzprozess mit vergleichsweisen Abfindungszahlungen. Entsprechend wird seit einiger Zeit in Deutschland vermehrt angeregt, den Bestandsschutzgedanken - vollständig oder partiell - durch eine Abfindungslösung zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund wirft die Arbeit einen Blick auf das französische Kündigungsrecht. Dieses sieht zwar ein auf Abfindung gerichtetes Modell vor, hat aber den Bestandsschutzgedanken nicht vollständig aufgegeben und differenzierte Lösungen entwickelt. Dessen Betrachtung kann somit als Inspiration für eine deutsche Neuregelung dienen, zeigt aber zugleich die Gefahr einer Überregulierung auf.