Auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG, hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsschutz entwickelt, der in Europa seinesgleichen sucht. Die hohen Anforderungen, die an einen wirksamen Rechtsschutz gestellt werden, sowie dessen kontinuierlich ansteigende Inanspruchnahme durch die Bevölkerung haben jedoch gleichzeitig zu einer immer länger werdenden Prozeßdauer geführt. Von diesem Problem sind alle Gerichtszweige gleichermaßen betroffen. Der Verfasser geht der Frage nach, ob dieser Zustand mit dem - in Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention verankerten - Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist. Er analysiert dabei Möglichkeiten zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren.