Darf eine Bundeskanzlerin die Wahl eines Ministerpräsidenten deutlich kritisieren? Das Bundesverfassungsgericht verneint dies. Es nimmt ein Gebot politischer Neutralität für Regierungsmitglieder an, welches Äußerungen zulasten politischer Parteien verbietet.
Die durch das Neutralitätsgebot bedingten äußerungsrechtlichen Einschränkungen sind bedenklich, da Regierungsmitglieder eine inhärent politische Rolle haben. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob es Aufgabe des Rechts ist, amtliche Äußerungen im politischen Wettbewerb durch Neutralitätsforderungen einzuschränken. Sie kommt zum Ergebnis, dass Regierungsmitglieder keinen Einschränkungen durch ein politisches Neutralitätsgebot unterliegen, da sie gestalten sollen und hierzu parteiergreifende Kommunikation notwendig ist.
Die durch das Neutralitätsgebot bedingten äußerungsrechtlichen Einschränkungen sind bedenklich, da Regierungsmitglieder eine inhärent politische Rolle haben. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob es Aufgabe des Rechts ist, amtliche Äußerungen im politischen Wettbewerb durch Neutralitätsforderungen einzuschränken. Sie kommt zum Ergebnis, dass Regierungsmitglieder keinen Einschränkungen durch ein politisches Neutralitätsgebot unterliegen, da sie gestalten sollen und hierzu parteiergreifende Kommunikation notwendig ist.