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Darf eine Bundeskanzlerin die Wahl eines Ministerpräsidenten deutlich kritisieren? Das Bundesverfassungsgericht verneint dies. Es nimmt ein Gebot politischer Neutralität für Regierungsmitglieder an, welches Äußerungen zulasten politischer Parteien verbietet.
Die durch das Neutralitätsgebot bedingten äußerungsrechtlichen Einschränkungen sind bedenklich, da Regierungsmitglieder eine inhärent politische Rolle haben. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob es Aufgabe des Rechts ist, amtliche Äußerungen im politischen Wettbewerb durch Neutralitätsforderungen einzuschränken. Sie kommt zum…mehr

Produktbeschreibung
Darf eine Bundeskanzlerin die Wahl eines Ministerpräsidenten deutlich kritisieren? Das Bundesverfassungsgericht verneint dies. Es nimmt ein Gebot politischer Neutralität für Regierungsmitglieder an, welches Äußerungen zulasten politischer Parteien verbietet.

Die durch das Neutralitätsgebot bedingten äußerungsrechtlichen Einschränkungen sind bedenklich, da Regierungsmitglieder eine inhärent politische Rolle haben. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob es Aufgabe des Rechts ist, amtliche Äußerungen im politischen Wettbewerb durch Neutralitätsforderungen einzuschränken. Sie kommt zum Ergebnis, dass Regierungsmitglieder keinen Einschränkungen durch ein politisches Neutralitätsgebot unterliegen, da sie gestalten sollen und hierzu parteiergreifende Kommunikation notwendig ist.
Autorenporträt
Niema Movassat, geboren 1984 in Oberhausen, studierte von 2004 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und legte 2009 sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Von 2009 bis 2021 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. 2016 schloss er an der FernUniversität Hagen seinen Master of Laws (LL.M) mit der Masterarbeit "US-Drohneneinsatz von deutschem Boden aus: Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Probleme" ab. Von 2021 bis 2023 absolvierte er sein Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. Mit der vorliegenden Dissertation wurde er an der FernUniversität Hagen zum Dr. jur. promoviert.