Eine Fachrichtung tut sich oft schwer, überkommene Leitbilder und Fragestellungen hinter sich zu lassen. Dies trifft in besonderer Weise auf das Interesse am frühmittelalterlichen oder gar antiken Rechtsleben der Germanen zu, die das Fach "Deutsche Rechtsgeschichte" im 19. und teilweise noch im 20. Jahrhundert kennzeichnete. Dieses "Germanenbild" bewegte sich auf komplexe Weise - abhängig von den politischen und ideologischen Anschauungen der Wissenschaftler - zwischen Wissenschaft und Ideologie. Die Arbeit beschäftigt sich ebenso mit dem Geschichtsbild der Historischen Rechtsschule, wie mit chauvinistischen Übertreibungen und Verzerrungen, die in unerträglichen Geschichtsverfälschungen zur Zeit des Nationalsozialismus mündeten. Der schwierige Ablösungsprozess von allzu idealistischen, methodisch unhaltbaren oder schlicht rassistischen Germanenbildern nach 1945 beschließt den Band.