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Der Autor widmet sich einem Tatbestand, der in der Literatur - trotz der erheblichen praktischen Bedeutung - bislang kaum Aufmerksamkeit gefunden hat. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage nach der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Neben einer ausführlichen Darstellung und Analyse der Rechtsprechung wird besonderes Gewicht auf das Kriterium des Gesamtgeschäfts gelegt, das der Bundesgerichtshof seit Kurzem zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme heranzieht. Dabei wird aufgezeigt, dass diese bislang kaum wahrgenommene neue Rechtsprechungslinie gewichtigen…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor widmet sich einem Tatbestand, der in der Literatur - trotz der erheblichen praktischen Bedeutung - bislang kaum Aufmerksamkeit gefunden hat. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage nach der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Neben einer ausführlichen Darstellung und Analyse der Rechtsprechung wird besonderes Gewicht auf das Kriterium des Gesamtgeschäfts gelegt, das der Bundesgerichtshof seit Kurzem zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme heranzieht. Dabei wird aufgezeigt, dass diese bislang kaum wahrgenommene neue Rechtsprechungslinie gewichtigen dogmatischen und praktischen Bedenken begegnet, aber auf einem sachgerechten Grundgedanken beruht. Ausgehend davon wird ein Vorschlag zur Neuinterpretation entwickelt, der den ausufernden Tatbestand bereits auf Definitionsebene einschränkt und dogmatische Widersprüche vermeidet.
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Autorenporträt
Benjamin Schnürer, geboren 1984 in Bruchsal, studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der University of Leeds Rechtswissenschaften. Nach der Ablegung des Ersten Staatsexamens im Jahr 2009 absolvierte er das Referendariat in Rheinland-Pfalz, u.a. mit Stationen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Das Referendariat schloss er 2011 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Seit der Fertigstellung seiner Dissertation an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Jahr 2013 ist er im Höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig, derzeit als Staatsanwalt in der Abteilung für Organisierte Kriminalität und Betäubungsmittel bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.