Seit Gründung der Bundesrepublik ist die Abgrenzung vom Nationalsozialismus Teil ihres offiziellen Selbstverständnisses. Dessen ungeachtet blieb die juristische Aufarbeitung der Diktatur in den 1950er/1960er Jahren eine Folge von Unterlassungen und Friktionen. In Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs wird die für diesen Prozess maßgebliche Rolle des obersten Straf- und Zivilgerichts eingehend analysiert. Entlang der Grundlinien der justiziellen Auseinandersetzung mit dem NS-Staat, aber auch mit Blick auf die Anwendung des politischen Strafrechts durch den BGH werden Verzögerungen bei der Aneignung des demokratischen Rechtsstaats kenntlich gemacht. Die Studie schließt mit einem exemplarischen Blick auf die Entwicklung des Umgangs mit der NS-Vergangenheit im vereinigten Deutschland.