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Der medial turn hat längst die Geistes- und Sozialwissenschaften erfasst: Alle Disziplinen sind im Begriff, sich mit dem Instrumentarium der Medientheorie als der diensthabenden Fundamentaltheorie (Jochen Hörisch) vertraut zu machen. Alle Disziplinen? Nein nicht alle. Die Rechtswissenschaft hat von der Medientheorie bisher nicht sonderlich Kenntnis genommen. Medien kommen im Recht allenfalls als Gegenstand des Medienrechts vor. Die Aufmerksamkeit, welche die Kulturwissenschaft den Medien gewidmet hat, kann der Jurist nur schwer nachvollziehen und warum auch: denn Radio, Film und Fernsehen…mehr

Produktbeschreibung
Der medial turn hat längst die Geistes- und Sozialwissenschaften erfasst: Alle Disziplinen sind im Begriff, sich mit dem Instrumentarium der Medientheorie als der diensthabenden Fundamentaltheorie (Jochen Hörisch) vertraut zu machen. Alle Disziplinen? Nein nicht alle.
Die Rechtswissenschaft hat von der Medientheorie bisher nicht sonderlich Kenntnis genommen. Medien kommen im Recht allenfalls als Gegenstand des Medienrechts vor. Die Aufmerksamkeit, welche die Kulturwissenschaft den Medien gewidmet hat, kann der Jurist nur schwer nachvollziehen und warum auch: denn Radio, Film und Fernsehen spielen für das Recht und im Recht keine große Rolle.
Kent D. Lerch betrachtet die Jurisprudenz hier einmal von der mediologischen Seite und öffnet damit den Blick über den Buchdeckel des klassischen Gesetzbuches hinaus.
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Autorenporträt
Dr. Kent D. Lerch studierte Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie in Frankfurt am Main und Cambridge. Nach mehreren Jahren als Rechtsanwalt in Deutschland und den USA war er von 2001 bis 2005 Forschungskoordinator der interdisziplinären Arbeitsgruppe Sprache des Rechts an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Herausgeber der Schriftenreihe "Die Sprache des Rechts". Am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main forschte er von 2006 bis 2008 als wissenschaftlicher Referent zur englischen Rechtsgeschichte und war Chefredakteur der Zeitschrift "Rechtsgeschichte". Als Fellow am Zentrum für interdisziplinäre Forschung in Bielefeld gehörte er von 2008 bis 2009 der ZiF-Kooperationsgruppe "Der Fall als Fokus professionellen Handelns" an. Seit Herbst 2009 ist er Mitglied des Beirats des Redaktionsstabs Rechtssprache im Bundesministerium der Justiz und Lehrbeauftragter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goeth

e-Universität Frankfurt am Main.