Georg Eger
Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892
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Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892
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Produktdetails
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- Verlag: De Gruyter
- 2. Aufl.
- Seitenzahl: 580
- Erscheinungstermin: 1. April 1904
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 37mm
- Gewicht: 1001g
- ISBN-13: 9783111289496
- ISBN-10: 3111289494
- Artikelnr.: 33528791
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Verlag: De Gruyter
- 2. Aufl.
- Seitenzahl: 580
- Erscheinungstermin: 1. April 1904
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 37mm
- Gewicht: 1001g
- ISBN-13: 9783111289496
- ISBN-10: 3111289494
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Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur zweiten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen und Zitate der Literatur -- Verzeichnis -- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen -- Eingangsworte -- Abschnitt I. Kleinbahnen -- 1. Begriff der Kleinbahnen -- 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen -- 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- 4. Polizeiliche Prüfung -- 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung -- 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden -- 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung -- 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr -- 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen -- 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen -- 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes -- 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise -- 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde -- 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind -- 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen -- 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung -- 20. Prüfung der Betriebsmaschine -- 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren -- 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische -- 23. Erlöschen der Genehmigung -- 24. Zurücknahme der Genehmigung -- 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung -- 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer -- 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer -- 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen -- 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn -- 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen -- 33. Entschädigung nach dem Sachwert -- 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert -- 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars -- 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der 24-29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs -- 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes -- 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats -- 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam -- 40. Besteuerung der Kleinbahnen -- 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds -- 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung -- Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen -- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II -- 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen -- 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- 45. Polizeiliche Prüfung -- 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 47. Anwendung der 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen -- 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbah
Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur zweiten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen und Zitate der Literatur -- Verzeichnis -- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen -- Eingangsworte -- Abschnitt I. Kleinbahnen -- 1. Begriff der Kleinbahnen -- 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen -- 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- 4. Polizeiliche Prüfung -- 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung -- 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden -- 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung -- 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr -- 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen -- 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen -- 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes -- 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise -- 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde -- 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind -- 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen -- 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung -- 20. Prüfung der Betriebsmaschine -- 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren -- 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische -- 23. Erlöschen der Genehmigung -- 24. Zurücknahme der Genehmigung -- 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung -- 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer -- 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer -- 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen -- 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn -- 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen -- 33. Entschädigung nach dem Sachwert -- 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert -- 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars -- 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der 24-29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs -- 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes -- 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats -- 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam -- 40. Besteuerung der Kleinbahnen -- 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds -- 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung -- Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen -- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II -- 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen -- 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- 45. Polizeiliche Prüfung -- 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- 47. Anwendung der 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen -- 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbah