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Teilmaßnahme einer umfassend geplanten Re-education war die Entnazifi¬zierung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg. Gemeint war mit ,Entnazifizierung' die personale und inhaltliche Auflösung der nationalsozialistischen Ideologie in allen Lebensbereichen, speziell der Ausschluss aktiver Nationalsozialisten aus Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichem Dienst. Zur Durchführung wurde am 5.3.1946 das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus erlassen, das faktisch das nationalsozialistische Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (1933) aufhob, mit dem - genau umgekehrt…mehr

Produktbeschreibung
Teilmaßnahme einer umfassend geplanten Re-education war die Entnazifi¬zierung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg. Gemeint war mit ,Entnazifizierung' die personale und inhaltliche Auflösung der nationalsozialistischen Ideologie in allen Lebensbereichen, speziell der Ausschluss aktiver Nationalsozialisten aus Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichem Dienst. Zur Durchführung wurde am 5.3.1946 das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus erlassen, das faktisch das nationalsozialistische Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (1933) aufhob, mit dem - genau umgekehrt - politisch und rassisch unerwünschte Kräfte aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden waren. Anhand einer sozialempirischen Erhebung aus 1600 Personalakten höherer Lehrer, die zwischen 1890 und 1950 ihren Dienst versahen, wird die praktische Durchführung der Entnazifizierung am Beispiel der höheren Lehrerschaft verdeutlicht. Vor allem für die Jahre 1945 und 1946 können hierbei die neu entstehenden Schulverwaltungsstrukturen, die sich erst langsam anbahnende gesetzliche Grundlage des Verfahrens sowie Parallelmaßnahmen zur Wiedereröffnung des höheren Schulwesens aufgezeigt werden. Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, das die Entnazifizierung vereinheitlichte, wird näher beschrieben und seine Anwen¬dungsgebiete dargestellt. Eingearbeitet sind Ergebnisse einer empirischen Analyse der Kategorisierungen, die für die Britische Zone zeigen können, dass in den Jahren 1947 bis 1949 auch die vormals ,minderbelasteten' (Kategorie 3) höheren Lehrer schließlich als ,Entlastete' wieder in den Schuldienst wieder aufgenommen wurden. Part of a comprehensively planned re-education was the denazification of Germany after the Second World War. What was meant by 'denazification' was the personal and substantive dissolution of the National Socialist ideology in all areas of life, especially the exclusion of active National Socialists from business, administration and public service. To implement this, the Law for the Liberation from National Socialism and Militarism was passed on March 5, 1946, which effectively repealed the National Socialist Law for the Restoration of the Professional Civil Service (1933), with which - exactly the other way round - politically and racially undesirable people had been removed from the public service. Using a social-empirical survey of 1,600 personnel files of teachers who served between 1890 and 1950, the practical implementation of denazification is illustrated using the example of higher education-teachers. Especially for the years 1945 and 1946, the newly emerging school administration structures, the legal basis for the procedure that was only slowly emerging, and parallel measures to reopen the higher education system can be shown. The Law for the Liberation from National Socialism and Militarism of March 8, 1946, which standardized denazification, is described in more detail and its areas of applica¬tion are presented. The results of an empirical analysis of the categorizations are in¬cluded, which can show for the British Zone that in the years 1947 to 1949 the previ¬ously 'less burdened' (category 3) senior teachers were finally taken back into school service as 'relieved' ones.