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Ausführlich und unter Einbezug archivalischer Quellen untersucht der Autor die Entstehungsgeschichte des UWG von 1896 und 1909.
Einleitend werden die Vorgeschichte des UWG von 1896 und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschildert, also die wirtschaftliche und rechtliche Lage vor Aufnahme der eigentlichen Arbeiten an dem Gesetz. Anschließend widmet sich Henning von Stechow der engeren Entstehungsgeschichte des UWG von 1896. Auf der Grundlage bisher nicht ausgewerteter archivalischer Quellen beschreibt er den Gang der Gesetzgebungsarbeiten. Einen Schwerpunkt bildet die Schilderung…mehr

Produktbeschreibung
Ausführlich und unter Einbezug archivalischer Quellen untersucht der Autor die Entstehungsgeschichte des UWG von 1896 und 1909.

Einleitend werden die Vorgeschichte des UWG von 1896 und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschildert, also die wirtschaftliche und rechtliche Lage vor Aufnahme der eigentlichen Arbeiten an dem Gesetz. Anschließend widmet sich Henning von Stechow der engeren Entstehungsgeschichte des UWG von 1896. Auf der Grundlage bisher nicht ausgewerteter archivalischer Quellen beschreibt er den Gang der Gesetzgebungsarbeiten. Einen Schwerpunkt bildet die Schilderung der Diskussionen um Schutzsubjekt, Schutzzweck und Schutzsystem des Gesetzes während der Kodifikationsarbeiten. Der Autor fragt, ob das Gesetz den Wettbewerber und/oder den Verbraucher schützen sollte, warum man sich für eine Reihe von Einzelfallbestimmungen und gegen eine Generalklausel entschied und ob das Gesetz straf- und/oder zivilrechtliche Sanktionen enthalten sollte. Er untersuchtsodann Rechtsprechung und Literatur zum UWG von 1896, vor allem unter dem Aspekt, warum es zur Entstehung des UWG von 1909 kam. Es wird dabei u. a. die häufig vertretene Ansicht widerlegt, dass das UWG von 1896 mit zahlreichen, gravierenden Fehlern behaftet war. Vielmehr gelang es insbesondere der Rechtsprechung nach einer kurzen Anlaufphase, das Gesetz zu einem brauchbaren Werkzeug gegen unlautere Verhaltensweisen im Verkehr zu machen. In den meisten Fällen führten politische Gründe zu einer Ausweitung der im Gesetz berücksichtigten Tatbestände und zur Aufnahme neuer Bestimmungen. In einzelnen Fällen füllte freilich das UWG von 1909 auch Lücken, die das Vorgängergesetz nicht erkannt hatte.