Der Begriff der Gesinnung wird mit dem der Gesinnungsmerkmale und dem des Gesinnungsstrafrechts assoziiert oder zur Definition strafrechtlicher Schuld herangezogen. An einer umfassenden Betrachtung, die der Gesinnung einen abschließenden Inhalt zuweist und ihren legitimen Anwendungsbereich im Strafrecht klar umreißt, fehlt es in der neueren strafrechtlichen Literatur. Die Untersuchung tritt der Einbeziehung sozialethischer Wertungen auf der Ebene der äußeren Rechtsregeln entgegen. Auf der Grundlage der kantischen und hegelschen Philosophie erfolgt die Analyse der Systemebenen von Unrecht, Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld, und es wird die Folgerung für den im Einzelnen vertretbaren mit dem freiheitsgesetzlichen Prinzip im Einklang stehenden Einfluss von Gesinnung gezogen.