Der Rechtswissenschaftler Oskar Bülow (1837-1907) war ein bedeutenderVertreter des Richterrechts und hat zu dieser Thematik mehrereSchriften veröffentlicht. Nach Promotion und Habilitation lehrte Bülowzunächst Römisches Recht und Zivilprozessrecht an der UniversitätGießen, ehe er 1872 nach Tübingen und 1885 nach Leipzig wechselte.Vorliegendes Buch zählt zu seinen Hauptwerken.