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Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet die germanistische Diskussion um das geteilte Eigentum nach und stellt fest, daß sich die Lehre vom geteilten Eigentum in der germanistischen Lehre von Runde über Eichhorn, Mittermaier, Beseler und Gierke bis zum BGB behauptet hat. Für das 20. Jahrhundert werden die Versuche der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung analysiert, das geteilte Eigentum im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsphänomenen wiederzubeleben. Eine zentrale Bedeutung kommt…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet die germanistische Diskussion um das geteilte Eigentum nach und stellt fest, daß sich die Lehre vom geteilten Eigentum in der germanistischen Lehre von Runde über Eichhorn, Mittermaier, Beseler und Gierke bis zum BGB behauptet hat. Für das 20. Jahrhundert werden die Versuche der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung analysiert, das geteilte Eigentum im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsphänomenen wiederzubeleben. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den fiduziarischen Sicherungsrechten und insbesondere der Wohnraummiete zu. Das Fazit des Autors ist, daß sich auch unter der Geltung der BGB dem Nutzeigentum vergleichbare Rechtspositionen herausgebildet haben.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Martin Krauss, geboren 1968 in Tübingen. Studium der Rechtswissenschaften von 1989 bis 1993 in Tübingen. 1994 Erste juristische Staatsprüfung. Von 1994 bis 1996 Referendar beim Landgericht Hechingen und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Jan Schröder, Universität Tübingen. 1996 Zweite juristische Staatsprüfung. Eintritt in den höheren Justizdienst im Jahr 1996; Promotion 1999.