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Nicht nur in der juristischen Diskussion wird das Schlagwort "Privatisierung" teilweise synonym für Wirtschaftlichkeit und Fortschrittlichkeit verwendet. Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit im grundrechtsempfindlichen Bereich des Strafvollzuges Privatisierungsmöglichkeiten bestehen. Sie entwickelt hierbei ein allgemeines Schema hinsichtlich einer aus dem staatlichen Gewaltmonopol abgeleiteten und im Grundgesetz verwurzelten Privatisierungsschranke. Die Verfasserin legt dar, daß die Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsstaat auf die effektive Behauptung des Gewaltmonopols…mehr

Produktbeschreibung
Nicht nur in der juristischen Diskussion wird das Schlagwort "Privatisierung" teilweise synonym für Wirtschaftlichkeit und Fortschrittlichkeit verwendet. Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit im grundrechtsempfindlichen Bereich des Strafvollzuges Privatisierungsmöglichkeiten bestehen. Sie entwickelt hierbei ein allgemeines Schema hinsichtlich einer aus dem staatlichen Gewaltmonopol abgeleiteten und im Grundgesetz verwurzelten Privatisierungsschranke. Die Verfasserin legt dar, daß die Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsstaat auf die effektive Behauptung des Gewaltmonopols angewiesen ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß - auch vor dem Hintergrund der betroffenen Grundrechte der Inhaftierten - im Bereich des Strafvollzuges nur äußerst wenige Funktionen auf Private übertragen werden können.
Autorenporträt
Die Autorin: Eva Maria Schimpfhauser, geboren 1980 in Eggenfelden, studierte bis 2004 Jura an der Universität Passau. Im Anschluß war sie bis 2007 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht und Medienrecht der Universität Passau tätig. Ihr Zweites juristisches Staatsexamen absolvierte sie im Winter 2006. Anschließend arbeitete sie an ihrer Promotion, die sie Anfang 2008 fertigstellte. Seit Herbst 2007 ist sie als Rechtsanwältin tätig.