Tom Bower ist Mitglied des US-Senats-Ausschusses, der im Auftrag des Jüdischen Weltkongresses und betroffener jüdischer Familien nach dem Verbleib der Vermögenswerte in Milliardenhöhe, die Nazis bei Schweizer Banken deponiert haben, zu fahnden. Er belegt, wie intensiv Schweizer Banken während des Zweiten Weltkrieges mit Deutschland kollaborierten, das gestohlene Gold und andere Wertgegenstände einlagerten beziehungsweise in Devisen umtauschten. Bowers Auseinandersetzung mit dem Thema beruht auf jahrelanger Recherche in Archiven in aller Welt.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 26.05.1997Eine unendliche Geschichte von Vertuschung und Verleugnung
Das Bankgeheimnis als Waffe gegen jüdische Anspruchssteller / Vier Bücher über die Schweizer "Raubgold"-Affäre
Beat Balzli: Treuhänder des Reichs. Die Schweiz und die Vermögen der Naziopfer. Eine Spurensuche. Werd Verlag, Zürich 1997. 340 Seiten, Abbildungen, 39,80 Mark.
Tom Bower: Das Gold der Juden. Die Schweiz und die verschwundenen Nazi-Milliarden. Aus dem Englischen von Helmut Dierlamm, Klaus Fritz, Norbert Juraschitz, Thomas Pfeiffer, Markus Schnurr. Karl Blessing Verlag, München 1997. 416 Seiten, 44,80 Mark.
Peter Ferdinand Koch: Geheim-Depot Schweiz. Wie Banken am Holocaust verdienen. List Verlag, München und Leipzig 1997. 320 Seiten, Abbildungen, 34,- Mark.
Jean Ziegler: Die Schweiz, das Gold und die Toten. C. Bertelsmann Verlag, München 1997. 315 Seiten, 39,80 Mark.
Fünfzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Schweiz jetzt der Prozeß gemacht für ihr Verhalten in jener Zeit. Die Anklage lautet auf verschwörerische Kumpanei mit den Nationalsozialisten, auf schamlose Bereicherung und Hehlerei, auf Beihilfe zu Völkermord und Kriegsverlängerung. Gerichtsstand ist New York, die Stadt mit dem höchsten jüdischen Bevölkerungsanteil der Welt, als Hauptankläger wirken zusammen Alfonse D'Amato, amerikanischer Senator italienischer Abstammung, und Edgar Bronfman, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (JWC).
Als Nebenkläger versuchen amerikanische Staranwälte, die bereits Öl-Multis und große Tabakkonzerne das Fürchten lehrten, den jüdischen Opfern und ihren Erben mit der Formulierung von - im europäischen Recht unbekannten, im amerikanischen System dafür um so wirkungsvoller eingesetzten - Massenklagen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen und die Konten schweizerischer Großbanken in den Vereinigten Staaten sperren zu lassen. Die amerikanische und die britische Regierung signalisieren Unterstützungsbereitschaft und publizieren in amtlichen Studien selbst überaus Kritisches zum Verhalten der Schweizer in Kriegs-und Nachkriegszeit - nachdem sie jahrzehntelang geschwiegen haben.
Erstaunlich ist vieles bei diesem für die Schweiz allmählich bedrohlichen Verfahren, mit dem schon jetzt ein immenser Reputationsverlust einhergeht. Erstaunlich ist zunächst der Zeitpunkt. Offenbar hat das Ende des Kalten Krieges und die Entscheidung zur Rückgabe jüdischer Enteignungen auf dem Gebiet der DDR nun auch die Frage nach dem Verhalten der Schweizer in Kriegs- und Nachkriegszeit aktuell werden lassen. Erstaunlich ist ferner, daß Punkte, die bereits, wenn auch bisweilen unzulänglich, in internationalen Abkommen der Nachkriegszeit wie dem Washingtoner Schuldenabkommen von 1946 geregelt wurden, jetzt neu verhandelt werden sollen. Und erstaunlich bleibt, wieviel Altbekanntes, etwa über das mit Hilfe der Schweizer Nationalbank "gewaschene", gegen wertvolle Devisen eingetauschte NS-Raubgold aus den Staatsbanken eroberter Länder, nun als bedeutende Neuigkeit publiziert wird - das kürzlich wieder aufgelegte Standardwerk von Werner Rings hierzu ist jedenfalls bereits 1984 erstmals erschienen (vergleiche F.A.Z. vom 7. Januar 1997).
Totenschein aus dem KZ
Weniger verblüffend wirkt die Flut der Veröffentlichungen zu diesem Themenkomplex, die nun innerhalb kürzester Zeit auf den Markt geschüttet wird. Das öffentliche Interesse an der Materie scheint geweckt, der schnelle Umsatz lockt. Seriös recherchierte, sachlich argumentierende Bücher sind, weil sei zeitaufwendige Forschungen, umfassende Sachkenntnis voraussetzen, jedoch eher rar.
Nehmen wir etwa das insgesamt wirre Buch des Hamburger Journalisten Peter Ferdinand Koch. Ursprünglich war es wohl in der Hauptsache konzipiert als Reportage - das Wort Studie wäre hier schon zuviel der Ehre - über das Wirtschaftsimperium der SS, die Machenschaften von SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, den mächtigen und nach dem Krieg hingerichteten Chef des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes (WVHA). Gewiß, ab und an streut Koch ausführliche Hinweise zu SS-Bankverbindungen in die Schweiz ein, liefert auch einige lesenswerte Details über die Zustände bei der für die Abwicklung der NS-Geld- und -Goldgeschäfte sehr hilfreichen Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, wo unter einem amerikanischen Präsidenten deutsche Generaldirektoren als überzeugte NSDAP-Mitglieder lange wichtige Schlüsselpositionen wie die "Abteilung Devisen" verwalten konnten. Eine wirklich anschauliche Darstellung der schweizerischen Verwicklungen in die NS-Machenschaften jener Zeit gelingt Koch damit jedoch nicht.
Das Buch von Beat Balzli über die "Treuhänder des Reiches" besitzt demgegenüber schon eine andere Qualität. Dieser junge Zürcher Journalist hat mit seinem im März 1995 erschienenen Artikel über bei Schweizer Banken lagernde "nachrichtenlose" Konten aus der NS-Zeit jenen Stein mit ins Rollen gebracht, der inzwischen viele den Schweizern liebgewordene Positionen von wehrhafter Neutralität und mutiger Korrektheit gegenüber dem NS-Regime zertrümmert hat.
Balzli interessiert sich nicht für die bereits erwähnten Raubgold-Tausch- und Devisengeschäfte zwischen Reichs- und Nationalbank in Höhe von - damals - knapp zwei Milliarden Franken, an deren Ende 1945 die Schweiz ihre Goldbestände nahezu verdoppelt haben sollte, sondern für einen anderen Aspekt, der nun oft und irrtümlich mit dem "Raubgold-Komplex" vermischt wird - er wollte wissen, was aus den schweizerischen Privatkonten jener Menschen wurde, die von deutschen Tätern verfolgt und ermordet worden sind.
Drei Fragen spürt Balzli nach: Wie kam das Geld vor dem Zweiten Weltkrieg in die Schweiz? Was geschah im Krieg mit den Nummernkonten? Was nach 1945, als viele der meist jüdischen Konteninhaber tot waren, ihren Erben die Durchsetzung von Ansprüchen nur selten gelang? Balzlis Argumentationskette wirkt ebenso differenziert wie schlüssig - und belastet vor allem die schweizerischen Banken, die offenbar noch bis vor kurzem mit Hilfe des Reißwolfs Spuren und Beweise zu beseitigen suchten.
Zunächst erinnert er daran, daß in der Zwischenkriegszeit anders als heute in fast ganz Europa Devisenbewirtschaftung herrschte und etwa in Deutschland die sogenannte "Reichsfluchtsteuer" schon von der Regierung Brüning und nicht erst vom NS-Staat eingeführt worden war. Alle zum Kapitaltransfer in die Schweiz erforderlichen Transaktionen waren also zunächst einmal riskant und kompliziert. Man benötigte in aller Regel verläßliche Treuhänder und Mittelsmänner, Scheinfirmen und ausländische Geschäftspartner, die etwa Rechnungen über- oder unterfakturierten, den "Erlös" in die Schweiz deponierten, wenn man nicht selbst ins Alpenland reisen, dort Schmuck und Gold gegen Franken eintauschen oder vorhandene Devisen auf einem Konto deponieren konnte.
Daß auf diesen schwierigen Wegen dennoch beträchtliche Werte in die Schweiz gelangten, ist unstrittig - ob es nach heutigen Maßstäben tatsächlich mehrere hundert Milliarden gewesen sind, wie der JWC nun annimmt, scheint aber fraglich.
Das gilt um so mehr, weil die Nationalsozialisten im Zuge der "Arisierungen" und ihrer kriegsbedingten Eroberungszüge einen Teil dieser Fluchtgelder europäischer Juden wieder zurückholten. Spezielle Steuer- und Devisenerfassungsstellen ließen sich von jüdischen Eigentümern Konten, Versicherungspolicen, Wertpapierdepots überschreiben, preßten erforderliche Vollmachten und Zugeständnisse ab. Die Schweizer Banken zahlten anschließend aus.
Hätten die Bankbeamten diese Zahlungen verweigern sollen, von denen sie annehmen konnten, ja mußten, daß sie nur nach massiver Erpressung und Nötigung deutscher staatlicher Stellen möglich geworden waren? Immerhin, zur Ehrenrettung der Schweizer in diesem Punkt sei gesagt, daß die dortigen Gerichte Anfang 1941 die Bedingungen für solche Auszahlungen und Rücktransfers erschwerten. Aber natürlich blieb die Schweiz im Krieg für die Deutschen der größte, wichtigste Absatz- und Hehlermarkt für geraubte Wertpapiere, für Schmuck, Platin, Silber, Edelsteine aus dem Besitz der Opfer des Holocaust - und wohl auch für einen Teil des Totengoldes aus den Vernichtungslagern.
Nach dem Krieg behielten die Schweizer Banken ihre rigide, jetzt nachgerade zynische Linie zum Nachteil der Opfer bei. Nun verlangten sie präzise Angaben zu Konto und Inhaber und zahlten, selbst wenn diese vorlagen, anders als etwa französische und britische Geldinstitute, immer noch nicht aus. Jetzt sollten auch Totenscheine aus dem KZ vorgelegt werden (was nur in den allerseltensten Fällen möglich war), polnische und ostdeutsche Legitimationspapiere oder Erbberechtigungen wurden nicht anerkannt. Die "Verschwörung des Schweigens" begann, das Bankgeheimnis wurde jetzt zur Abwehr von jüdischen Anspruchsstellern und - da viele von ihnen aus dem sich formierenden Ostblock kamen - zur "Waffe im Kampf gegen den Kommunismus" benutzt.
Hier setzt die Studie des englischen Journalisten Tom Bower ein. Angeregt durch die Mitarbeiter des Senators D'Amato, haben Bower und sein Team breit recherchiert, um ihre Geschichte moderner "Kreuzritter" schreiben zu können - jener Männer vor allem im amerikanischen Finanzministerium, die sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg bemühten, von der Schweiz Aufklärung über vorhandene und beiseite geschaffte jüdische Vermögenswerte zu verlangen. Zunächst ist ihnen wenig Erfolg beschieden. Die Schweizer Regierung lehnt unmittelbar nach dem Krieg alle Einschränkungen ihrer Souveränität wie die Kontrolle ihrer Banken durch alliierte Inspektoren vehement ab, will im Gegenzug dann auch englische und französische Geldverbindungen untersuchen dürfen - was die dortigen Verantwortlichen in helle Aufregung versetzt.
Die jüdischen Opfer haben neben den wenigen Helfern in der amerikanischen Administration in jenen Jahren keine weiteren entschlossenen Verbündeten und Fürsprecher. Im Gegenteil blockierten, wie Bower eindrucksvoll belegt, etwa die Briten mit Blick auf ihr Mandat in Palästina alle Bemühungen um rasche, großzügige Entschädigungen der jüdischen Opfer - sie fürchteten, daß solche Finanzmittel unmittelbar in Waffenkäufe investiert würden, und wollten sich wie die anderen Alliierten auch den ohnehin umkämpften Reparationskuchen nicht weiter schmälern lassen. Hinzu kamen Fehler der alliierten Juristen. Unter das Kontrollratsgesetz Nr. 5, welches deutschen Besitz überall und damit auch in der Schweiz einfror, fiel plötzlich auch jüdisches Eigentum - weil eine entsprechende Ausnahmeregelung vergessen worden war.
Der aufkommende Kalte Krieg verhindert weiteren Druck auf die Schweiz. In den Vereinigten Staaten wird früh schon die schwarze Liste mit 1500 Schweizer Unternehmen wiederaufgehoben, werden die gesperrten Guthaben der Großbanken freigegeben. Man braucht die Schweizer Finanziers beim Neuaufbau Europas, beteiligt sie bei der Verteilung der Marshallplangelder. Die Verhandlungen über die versprochene Zählung zur Identifizierung der erbenlosen Vermögenswerte und "nachrichtenlosen Konten" werden lustlos geführt und kommen 1948 zunächst zum Erliegen. So kann die Schweiz ein Geheimabkommen mit Polen schließen, in welchem die Entschädigung von dortigen Schweizer Eigentumsverlusten durch Gelder von "nachrichtenlosen Konten" polnischer Juden in Zürich, Basel, Genf festgeschrieben wird.
Dabei weiß die Regierung in Bern auch nicht annähernd, wie hoch überhaupt das Volumen dieser "nachrichtenlosen Konten" ist. Die Banken - das Bankgeheimnis gilt auch gegenüber der eigenen Staatsmacht - liefern freiwillig nur überaus niedrige Zahlen, die lange noch unter einer Million Franken liegen. Immerhin, daß etwas faul ist im Staate Helvetia, könnte Walter Stucki, der Direktor des Politischen Departments und eine Schlüsselfigur im Finanzgeschehen jener Jahre, schon 1947 geahnt haben. Er erfährt gerüchteweise von der gängigen Praxis mancher Banken, Zinszahlungen auf ausländische Konten einzustellen oder auch gutgeschriebene Zinsen wieder abzuziehen, ja ganze Konten der eigenen Rücklage zuzuführen, wenn Grund zu der Annahme bestand, der Inhaber sei im Krieg umgekommen. Eine Untersuchung durch die Regierung unterbleibt jedoch, Stucki selbst spricht von einer "jüdischen Verschwörung zum Nachteil der Schweiz".
Erst 1960, unter dem Eindruck von Eichmann-Verhaftung und Auschwitz-Prozeß, entschließt sich die Berner Bundesregierung, die Verpflichtung zur Geheimhaltung erbenloser Vermögen aufzuheben, eine "Meldestelle für das Vermögen verschwundener Ausländer" zu schaffen und offiziell Anträge von Berechtigen anzunehmen. Der Leiter dieser Meldestelle allerdings torpediert das Verfahren, wo er nur kann. Als Tausende von Juden in Amerika beim dortigen Konsulat Anträge stellen wollen, schickt er gerade einmal zehn der nur in Deutsch, Französisch und Italienisch gedruckten Formulare - auf dem Seeweg und mit der ausdrücklichen Anweisung, sie sparsam zu verwenden. Immerhin werden jetzt rund zehn Millionen Franken auf "ruhenden Konten" gemeldet, die Hälfte davon wird freigegeben. Die andere Hälfte allerdings wird zurückbehalten, weil hier die Anspruchssteller aus dem Ostblock kommen - wir befinden uns noch mitten im Kalten Krieg.
Zorn der Opfer
Erst mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation rückt die unendliche Geschichte von Vertuschung und Verleugnung plötzlich wieder auf die Tagesordnung. Viele Schweizer sind darüber völlig überrascht, erschrocken. Manche, nicht allein offizielle Regierungsvertreter, glauben wie schon 1945/46, in der Zeit amerikanischen Druckes auf ihr Land, an eine jüdische Verschwörung und sprechen von einem nicht erklärten Krieg. Einer allerdings, Nationalrat Jean Ziegler, hat Verständnis für den Zorn der Opfer und ihrer Erben. Ziegler ist, ganz untypisch für einen geborenen Berner, ein Hitz- und Feuerkopf. Entsprechend scharf und feurig fällt auch sein Text aus, der ein "Interventionsbuch" und zugleich "eine Mentalitätsanalyse der helvetischen Herrschaftsklasse in den Jahren von 1933 bis 1945" sein soll.
Heftig geißelt er den "helvetischen Bankenbanditismus", die "Verkommenheit beim Umgang mit den Holocaust-Geldern" und "energische, schlaue, organisierte Komplizenschaft eines Teils der Schweizer Elite in Wirtschaft und Politik mit dem 3. Reich". Dabei liefert er aber auch Nuancierungen, die etwa in Bowers Darstellung fehlen. Sicher, wenn man liest, daß 1938 das rote "J" in die Pässe deutscher Juden auf ausdrücklichen Wunsch der Schweizer Fremdenpolizei zur Früherkennung und Abwehr von möglichen Flüchtlingen eingestempelt wurde, wenn man nachliest, wie ungeniert der Schweizer Polizeichef Rothmund 1941 bei seinem Besuch im KZ Sachsenhausen das Wörterbuch der Unmenschlichkeit benutzt, dann muß man darüber ebenso erschrecken wie über die kalte, hartherzige Durchsetzung der schweizerischen "Boot-ist-voll-Politik", die am Ende nur wenigen tausend bedrängten und bedrohten Juden die Rettung brachte, viele andere jedoch zurückschickte in die Hände ihrer deutschen Peiniger, in den sicheren Tod.
Und dennoch - die Partei der Nationalsozialisten in der Schweiz blieb stets eine Splittergruppe. Auch eine tiefe antisemitische Grundströmung bei der Bevölkerung vermag Ziegler nicht zu erkennen, wohl aber Antikommunismus und Antibolschewismus. Aber daraus wuchs keine breite Unterstützungsbewegung für das NS-Regime. Blinde Kumpanei und Gefolgschaft gegenüber Deutschland war und ist Sache der Schweizer nicht. Wie Ziegler richtig schreibt: Die Mehrzahl seiner Landsleute ist immer noch froh, wenn die großen alemannischen Nachbarn scheitern, eine Niederlage erleben.
Vielen Schweizern wird Ziegler mit seinem scharfen Plädoyer für Offenheit, für die Akzeptierung der eigenen Schuld und Verstrickung allerdings dennoch zu weit gehen. Ob daher die von Bundespräsident Koller vor wenigen Wochen angekündigte Einrichtung einer mit sieben Milliarden Franken aus dem Goldschatz der Nationalbank gespeisten "Schweizerischen Stiftung für Solidarität" zur Abfindung der Opfer aus NS-Zeit und kommunistischer Diktatur tatsächlich bei dem bevorstehenden Referendum eine Mehrheit finden wird, scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt mehr als fraglich.
DANIEL KOERFER
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Das Bankgeheimnis als Waffe gegen jüdische Anspruchssteller / Vier Bücher über die Schweizer "Raubgold"-Affäre
Beat Balzli: Treuhänder des Reichs. Die Schweiz und die Vermögen der Naziopfer. Eine Spurensuche. Werd Verlag, Zürich 1997. 340 Seiten, Abbildungen, 39,80 Mark.
Tom Bower: Das Gold der Juden. Die Schweiz und die verschwundenen Nazi-Milliarden. Aus dem Englischen von Helmut Dierlamm, Klaus Fritz, Norbert Juraschitz, Thomas Pfeiffer, Markus Schnurr. Karl Blessing Verlag, München 1997. 416 Seiten, 44,80 Mark.
Peter Ferdinand Koch: Geheim-Depot Schweiz. Wie Banken am Holocaust verdienen. List Verlag, München und Leipzig 1997. 320 Seiten, Abbildungen, 34,- Mark.
Jean Ziegler: Die Schweiz, das Gold und die Toten. C. Bertelsmann Verlag, München 1997. 315 Seiten, 39,80 Mark.
Fünfzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Schweiz jetzt der Prozeß gemacht für ihr Verhalten in jener Zeit. Die Anklage lautet auf verschwörerische Kumpanei mit den Nationalsozialisten, auf schamlose Bereicherung und Hehlerei, auf Beihilfe zu Völkermord und Kriegsverlängerung. Gerichtsstand ist New York, die Stadt mit dem höchsten jüdischen Bevölkerungsanteil der Welt, als Hauptankläger wirken zusammen Alfonse D'Amato, amerikanischer Senator italienischer Abstammung, und Edgar Bronfman, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (JWC).
Als Nebenkläger versuchen amerikanische Staranwälte, die bereits Öl-Multis und große Tabakkonzerne das Fürchten lehrten, den jüdischen Opfern und ihren Erben mit der Formulierung von - im europäischen Recht unbekannten, im amerikanischen System dafür um so wirkungsvoller eingesetzten - Massenklagen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen und die Konten schweizerischer Großbanken in den Vereinigten Staaten sperren zu lassen. Die amerikanische und die britische Regierung signalisieren Unterstützungsbereitschaft und publizieren in amtlichen Studien selbst überaus Kritisches zum Verhalten der Schweizer in Kriegs-und Nachkriegszeit - nachdem sie jahrzehntelang geschwiegen haben.
Erstaunlich ist vieles bei diesem für die Schweiz allmählich bedrohlichen Verfahren, mit dem schon jetzt ein immenser Reputationsverlust einhergeht. Erstaunlich ist zunächst der Zeitpunkt. Offenbar hat das Ende des Kalten Krieges und die Entscheidung zur Rückgabe jüdischer Enteignungen auf dem Gebiet der DDR nun auch die Frage nach dem Verhalten der Schweizer in Kriegs- und Nachkriegszeit aktuell werden lassen. Erstaunlich ist ferner, daß Punkte, die bereits, wenn auch bisweilen unzulänglich, in internationalen Abkommen der Nachkriegszeit wie dem Washingtoner Schuldenabkommen von 1946 geregelt wurden, jetzt neu verhandelt werden sollen. Und erstaunlich bleibt, wieviel Altbekanntes, etwa über das mit Hilfe der Schweizer Nationalbank "gewaschene", gegen wertvolle Devisen eingetauschte NS-Raubgold aus den Staatsbanken eroberter Länder, nun als bedeutende Neuigkeit publiziert wird - das kürzlich wieder aufgelegte Standardwerk von Werner Rings hierzu ist jedenfalls bereits 1984 erstmals erschienen (vergleiche F.A.Z. vom 7. Januar 1997).
Totenschein aus dem KZ
Weniger verblüffend wirkt die Flut der Veröffentlichungen zu diesem Themenkomplex, die nun innerhalb kürzester Zeit auf den Markt geschüttet wird. Das öffentliche Interesse an der Materie scheint geweckt, der schnelle Umsatz lockt. Seriös recherchierte, sachlich argumentierende Bücher sind, weil sei zeitaufwendige Forschungen, umfassende Sachkenntnis voraussetzen, jedoch eher rar.
Nehmen wir etwa das insgesamt wirre Buch des Hamburger Journalisten Peter Ferdinand Koch. Ursprünglich war es wohl in der Hauptsache konzipiert als Reportage - das Wort Studie wäre hier schon zuviel der Ehre - über das Wirtschaftsimperium der SS, die Machenschaften von SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, den mächtigen und nach dem Krieg hingerichteten Chef des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes (WVHA). Gewiß, ab und an streut Koch ausführliche Hinweise zu SS-Bankverbindungen in die Schweiz ein, liefert auch einige lesenswerte Details über die Zustände bei der für die Abwicklung der NS-Geld- und -Goldgeschäfte sehr hilfreichen Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, wo unter einem amerikanischen Präsidenten deutsche Generaldirektoren als überzeugte NSDAP-Mitglieder lange wichtige Schlüsselpositionen wie die "Abteilung Devisen" verwalten konnten. Eine wirklich anschauliche Darstellung der schweizerischen Verwicklungen in die NS-Machenschaften jener Zeit gelingt Koch damit jedoch nicht.
Das Buch von Beat Balzli über die "Treuhänder des Reiches" besitzt demgegenüber schon eine andere Qualität. Dieser junge Zürcher Journalist hat mit seinem im März 1995 erschienenen Artikel über bei Schweizer Banken lagernde "nachrichtenlose" Konten aus der NS-Zeit jenen Stein mit ins Rollen gebracht, der inzwischen viele den Schweizern liebgewordene Positionen von wehrhafter Neutralität und mutiger Korrektheit gegenüber dem NS-Regime zertrümmert hat.
Balzli interessiert sich nicht für die bereits erwähnten Raubgold-Tausch- und Devisengeschäfte zwischen Reichs- und Nationalbank in Höhe von - damals - knapp zwei Milliarden Franken, an deren Ende 1945 die Schweiz ihre Goldbestände nahezu verdoppelt haben sollte, sondern für einen anderen Aspekt, der nun oft und irrtümlich mit dem "Raubgold-Komplex" vermischt wird - er wollte wissen, was aus den schweizerischen Privatkonten jener Menschen wurde, die von deutschen Tätern verfolgt und ermordet worden sind.
Drei Fragen spürt Balzli nach: Wie kam das Geld vor dem Zweiten Weltkrieg in die Schweiz? Was geschah im Krieg mit den Nummernkonten? Was nach 1945, als viele der meist jüdischen Konteninhaber tot waren, ihren Erben die Durchsetzung von Ansprüchen nur selten gelang? Balzlis Argumentationskette wirkt ebenso differenziert wie schlüssig - und belastet vor allem die schweizerischen Banken, die offenbar noch bis vor kurzem mit Hilfe des Reißwolfs Spuren und Beweise zu beseitigen suchten.
Zunächst erinnert er daran, daß in der Zwischenkriegszeit anders als heute in fast ganz Europa Devisenbewirtschaftung herrschte und etwa in Deutschland die sogenannte "Reichsfluchtsteuer" schon von der Regierung Brüning und nicht erst vom NS-Staat eingeführt worden war. Alle zum Kapitaltransfer in die Schweiz erforderlichen Transaktionen waren also zunächst einmal riskant und kompliziert. Man benötigte in aller Regel verläßliche Treuhänder und Mittelsmänner, Scheinfirmen und ausländische Geschäftspartner, die etwa Rechnungen über- oder unterfakturierten, den "Erlös" in die Schweiz deponierten, wenn man nicht selbst ins Alpenland reisen, dort Schmuck und Gold gegen Franken eintauschen oder vorhandene Devisen auf einem Konto deponieren konnte.
Daß auf diesen schwierigen Wegen dennoch beträchtliche Werte in die Schweiz gelangten, ist unstrittig - ob es nach heutigen Maßstäben tatsächlich mehrere hundert Milliarden gewesen sind, wie der JWC nun annimmt, scheint aber fraglich.
Das gilt um so mehr, weil die Nationalsozialisten im Zuge der "Arisierungen" und ihrer kriegsbedingten Eroberungszüge einen Teil dieser Fluchtgelder europäischer Juden wieder zurückholten. Spezielle Steuer- und Devisenerfassungsstellen ließen sich von jüdischen Eigentümern Konten, Versicherungspolicen, Wertpapierdepots überschreiben, preßten erforderliche Vollmachten und Zugeständnisse ab. Die Schweizer Banken zahlten anschließend aus.
Hätten die Bankbeamten diese Zahlungen verweigern sollen, von denen sie annehmen konnten, ja mußten, daß sie nur nach massiver Erpressung und Nötigung deutscher staatlicher Stellen möglich geworden waren? Immerhin, zur Ehrenrettung der Schweizer in diesem Punkt sei gesagt, daß die dortigen Gerichte Anfang 1941 die Bedingungen für solche Auszahlungen und Rücktransfers erschwerten. Aber natürlich blieb die Schweiz im Krieg für die Deutschen der größte, wichtigste Absatz- und Hehlermarkt für geraubte Wertpapiere, für Schmuck, Platin, Silber, Edelsteine aus dem Besitz der Opfer des Holocaust - und wohl auch für einen Teil des Totengoldes aus den Vernichtungslagern.
Nach dem Krieg behielten die Schweizer Banken ihre rigide, jetzt nachgerade zynische Linie zum Nachteil der Opfer bei. Nun verlangten sie präzise Angaben zu Konto und Inhaber und zahlten, selbst wenn diese vorlagen, anders als etwa französische und britische Geldinstitute, immer noch nicht aus. Jetzt sollten auch Totenscheine aus dem KZ vorgelegt werden (was nur in den allerseltensten Fällen möglich war), polnische und ostdeutsche Legitimationspapiere oder Erbberechtigungen wurden nicht anerkannt. Die "Verschwörung des Schweigens" begann, das Bankgeheimnis wurde jetzt zur Abwehr von jüdischen Anspruchsstellern und - da viele von ihnen aus dem sich formierenden Ostblock kamen - zur "Waffe im Kampf gegen den Kommunismus" benutzt.
Hier setzt die Studie des englischen Journalisten Tom Bower ein. Angeregt durch die Mitarbeiter des Senators D'Amato, haben Bower und sein Team breit recherchiert, um ihre Geschichte moderner "Kreuzritter" schreiben zu können - jener Männer vor allem im amerikanischen Finanzministerium, die sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg bemühten, von der Schweiz Aufklärung über vorhandene und beiseite geschaffte jüdische Vermögenswerte zu verlangen. Zunächst ist ihnen wenig Erfolg beschieden. Die Schweizer Regierung lehnt unmittelbar nach dem Krieg alle Einschränkungen ihrer Souveränität wie die Kontrolle ihrer Banken durch alliierte Inspektoren vehement ab, will im Gegenzug dann auch englische und französische Geldverbindungen untersuchen dürfen - was die dortigen Verantwortlichen in helle Aufregung versetzt.
Die jüdischen Opfer haben neben den wenigen Helfern in der amerikanischen Administration in jenen Jahren keine weiteren entschlossenen Verbündeten und Fürsprecher. Im Gegenteil blockierten, wie Bower eindrucksvoll belegt, etwa die Briten mit Blick auf ihr Mandat in Palästina alle Bemühungen um rasche, großzügige Entschädigungen der jüdischen Opfer - sie fürchteten, daß solche Finanzmittel unmittelbar in Waffenkäufe investiert würden, und wollten sich wie die anderen Alliierten auch den ohnehin umkämpften Reparationskuchen nicht weiter schmälern lassen. Hinzu kamen Fehler der alliierten Juristen. Unter das Kontrollratsgesetz Nr. 5, welches deutschen Besitz überall und damit auch in der Schweiz einfror, fiel plötzlich auch jüdisches Eigentum - weil eine entsprechende Ausnahmeregelung vergessen worden war.
Der aufkommende Kalte Krieg verhindert weiteren Druck auf die Schweiz. In den Vereinigten Staaten wird früh schon die schwarze Liste mit 1500 Schweizer Unternehmen wiederaufgehoben, werden die gesperrten Guthaben der Großbanken freigegeben. Man braucht die Schweizer Finanziers beim Neuaufbau Europas, beteiligt sie bei der Verteilung der Marshallplangelder. Die Verhandlungen über die versprochene Zählung zur Identifizierung der erbenlosen Vermögenswerte und "nachrichtenlosen Konten" werden lustlos geführt und kommen 1948 zunächst zum Erliegen. So kann die Schweiz ein Geheimabkommen mit Polen schließen, in welchem die Entschädigung von dortigen Schweizer Eigentumsverlusten durch Gelder von "nachrichtenlosen Konten" polnischer Juden in Zürich, Basel, Genf festgeschrieben wird.
Dabei weiß die Regierung in Bern auch nicht annähernd, wie hoch überhaupt das Volumen dieser "nachrichtenlosen Konten" ist. Die Banken - das Bankgeheimnis gilt auch gegenüber der eigenen Staatsmacht - liefern freiwillig nur überaus niedrige Zahlen, die lange noch unter einer Million Franken liegen. Immerhin, daß etwas faul ist im Staate Helvetia, könnte Walter Stucki, der Direktor des Politischen Departments und eine Schlüsselfigur im Finanzgeschehen jener Jahre, schon 1947 geahnt haben. Er erfährt gerüchteweise von der gängigen Praxis mancher Banken, Zinszahlungen auf ausländische Konten einzustellen oder auch gutgeschriebene Zinsen wieder abzuziehen, ja ganze Konten der eigenen Rücklage zuzuführen, wenn Grund zu der Annahme bestand, der Inhaber sei im Krieg umgekommen. Eine Untersuchung durch die Regierung unterbleibt jedoch, Stucki selbst spricht von einer "jüdischen Verschwörung zum Nachteil der Schweiz".
Erst 1960, unter dem Eindruck von Eichmann-Verhaftung und Auschwitz-Prozeß, entschließt sich die Berner Bundesregierung, die Verpflichtung zur Geheimhaltung erbenloser Vermögen aufzuheben, eine "Meldestelle für das Vermögen verschwundener Ausländer" zu schaffen und offiziell Anträge von Berechtigen anzunehmen. Der Leiter dieser Meldestelle allerdings torpediert das Verfahren, wo er nur kann. Als Tausende von Juden in Amerika beim dortigen Konsulat Anträge stellen wollen, schickt er gerade einmal zehn der nur in Deutsch, Französisch und Italienisch gedruckten Formulare - auf dem Seeweg und mit der ausdrücklichen Anweisung, sie sparsam zu verwenden. Immerhin werden jetzt rund zehn Millionen Franken auf "ruhenden Konten" gemeldet, die Hälfte davon wird freigegeben. Die andere Hälfte allerdings wird zurückbehalten, weil hier die Anspruchssteller aus dem Ostblock kommen - wir befinden uns noch mitten im Kalten Krieg.
Zorn der Opfer
Erst mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation rückt die unendliche Geschichte von Vertuschung und Verleugnung plötzlich wieder auf die Tagesordnung. Viele Schweizer sind darüber völlig überrascht, erschrocken. Manche, nicht allein offizielle Regierungsvertreter, glauben wie schon 1945/46, in der Zeit amerikanischen Druckes auf ihr Land, an eine jüdische Verschwörung und sprechen von einem nicht erklärten Krieg. Einer allerdings, Nationalrat Jean Ziegler, hat Verständnis für den Zorn der Opfer und ihrer Erben. Ziegler ist, ganz untypisch für einen geborenen Berner, ein Hitz- und Feuerkopf. Entsprechend scharf und feurig fällt auch sein Text aus, der ein "Interventionsbuch" und zugleich "eine Mentalitätsanalyse der helvetischen Herrschaftsklasse in den Jahren von 1933 bis 1945" sein soll.
Heftig geißelt er den "helvetischen Bankenbanditismus", die "Verkommenheit beim Umgang mit den Holocaust-Geldern" und "energische, schlaue, organisierte Komplizenschaft eines Teils der Schweizer Elite in Wirtschaft und Politik mit dem 3. Reich". Dabei liefert er aber auch Nuancierungen, die etwa in Bowers Darstellung fehlen. Sicher, wenn man liest, daß 1938 das rote "J" in die Pässe deutscher Juden auf ausdrücklichen Wunsch der Schweizer Fremdenpolizei zur Früherkennung und Abwehr von möglichen Flüchtlingen eingestempelt wurde, wenn man nachliest, wie ungeniert der Schweizer Polizeichef Rothmund 1941 bei seinem Besuch im KZ Sachsenhausen das Wörterbuch der Unmenschlichkeit benutzt, dann muß man darüber ebenso erschrecken wie über die kalte, hartherzige Durchsetzung der schweizerischen "Boot-ist-voll-Politik", die am Ende nur wenigen tausend bedrängten und bedrohten Juden die Rettung brachte, viele andere jedoch zurückschickte in die Hände ihrer deutschen Peiniger, in den sicheren Tod.
Und dennoch - die Partei der Nationalsozialisten in der Schweiz blieb stets eine Splittergruppe. Auch eine tiefe antisemitische Grundströmung bei der Bevölkerung vermag Ziegler nicht zu erkennen, wohl aber Antikommunismus und Antibolschewismus. Aber daraus wuchs keine breite Unterstützungsbewegung für das NS-Regime. Blinde Kumpanei und Gefolgschaft gegenüber Deutschland war und ist Sache der Schweizer nicht. Wie Ziegler richtig schreibt: Die Mehrzahl seiner Landsleute ist immer noch froh, wenn die großen alemannischen Nachbarn scheitern, eine Niederlage erleben.
Vielen Schweizern wird Ziegler mit seinem scharfen Plädoyer für Offenheit, für die Akzeptierung der eigenen Schuld und Verstrickung allerdings dennoch zu weit gehen. Ob daher die von Bundespräsident Koller vor wenigen Wochen angekündigte Einrichtung einer mit sieben Milliarden Franken aus dem Goldschatz der Nationalbank gespeisten "Schweizerischen Stiftung für Solidarität" zur Abfindung der Opfer aus NS-Zeit und kommunistischer Diktatur tatsächlich bei dem bevorstehenden Referendum eine Mehrheit finden wird, scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt mehr als fraglich.
DANIEL KOERFER
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