Die Arbeit geht von der Frage aus, inwieweit die Verfassungsgerichte der Länder zur Kontrolle der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht berufen sind. Nach kritischer Betrachtung der Rechtsprechung beschäftigt sich die Untersuchung mit der grundsätzlichen Abgrenzung der Prüfungszuständigkeiten von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Der Verfasser entwickelt die These, daß die bisher angenommene Beschränkung der Landesverfassungsgerichte ausschließlich auf ihr jeweiliges Landesverfassungsrecht nicht zwingend durch Bundesrecht vorgegeben sei. Es müsse vielmehr nur gewährleistet…mehr
Die Arbeit geht von der Frage aus, inwieweit die Verfassungsgerichte der Länder zur Kontrolle der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht berufen sind. Nach kritischer Betrachtung der Rechtsprechung beschäftigt sich die Untersuchung mit der grundsätzlichen Abgrenzung der Prüfungszuständigkeiten von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Der Verfasser entwickelt die These, daß die bisher angenommene Beschränkung der Landesverfassungsgerichte ausschließlich auf ihr jeweiliges Landesverfassungsrecht nicht zwingend durch Bundesrecht vorgegeben sei. Es müsse vielmehr nur gewährleistet sein, daß das Bundesverfassungsgericht seine vorrangige Entscheidungszuständigkeit für die Auslegung des Grundgesetzes abschließend zur Geltung bringen könne. Auf der Grundlage dieses Ansatzes versucht die Arbeit die Bedingungen zu benennen, unter denen ein Landesverfassungsgericht den Beschwerdeführer mit der Behauptung hören kann, er sei in einem seiner Bundesgrundrechte verletzt.
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Autorenporträt
Der Autor: Bodo von Wolff, 1965 in Hannover geboren. Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Göttingen und Freiburg i.Br. 1992 Referendarexamen in Freiburg. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungsrecht mit Sozialrecht von Prof. Dr. Dieter C. Umbach, Universität Potsdam. Referendariat beim Kammergericht. 1995 Assessorexamen in Berlin. 1996 LL.M. Tulane Law School, New Orleans, USA. Rechtsanwalt in Berlin.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Folgen der Prüfungslimitierung der LVerfGe für die Landesverfassungsbeschwerde - Ausweichkonstruktionen der Rechtsprechung (Parallel-, Spielraum- und Willkürkonstruktion) - Begründung der strikten maßstabsbezogenen Prüfungslimitierung durch Ernst Friesenhahn - Entwurf eines modifizierten Modells zur Abgrenzung von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit - Zur Auslegung des Begriffs "Grundrechte der Landesverfassung" in den landesrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften - Zur "Einwirkungsrechtsprechung" des BVerfG - Auswirkungen der (nur) vorrangigen Entscheidungszuständigkeit des BVerfG für das GG auf das Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde.
Aus dem Inhalt : Folgen der Prüfungslimitierung der LVerfGe für die Landesverfassungsbeschwerde - Ausweichkonstruktionen der Rechtsprechung (Parallel-, Spielraum- und Willkürkonstruktion) - Begründung der strikten maßstabsbezogenen Prüfungslimitierung durch Ernst Friesenhahn - Entwurf eines modifizierten Modells zur Abgrenzung von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit - Zur Auslegung des Begriffs "Grundrechte der Landesverfassung" in den landesrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften - Zur "Einwirkungsrechtsprechung" des BVerfG - Auswirkungen der (nur) vorrangigen Entscheidungszuständigkeit des BVerfG für das GG auf das Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde.
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