Vor dem Hintergrund des modernen Staatsgedankens der Aufklärung gelang es der individuellen Religionsfreiheit, sich zunächst zu einem staatlich geachteten Bürgerrecht und schließlich zu einem staatlich garantierten Menschenrecht zu entwickeln. Die Arbeit dokumentiert diese wechselhafte Entwicklung am Beispiel der norddeutschen Länder und greift dabei auf eine reiche Auswahl von Verfassungstexten, Verfassungsverhandlungen und zeitgenössischen Kommentaren zurück. Dabei werden die Einflüsse der Aufklärung und vor allem die Konstitutionalisierung des Staatswesens durch politische und gesellschaftliche Entwicklungen in den Blick genommen, Fragen der kollektiven Religionsfreiheit berührt und schließlich die späteren reichsrechtlichen Entwicklungen nachvollzogen.
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